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Bis zu 3000 Euro Bußgeld: Wohnmobil-Wildcampern drohen hier jetzt drakonische Strafen | ABC-Z


Bis zu 3000 Euro Bußgeld

Wohnmobil-Wildcampern drohen hier jetzt drakonische Strafen

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Griechenland ist ein Traum. Für Urlauber, die mit einem Reisemobil unterwegs sind, war es ob laxer Bestimmungen nicht selten das Paradies. Doch damit ist es vorbei. Denn die Behörden wollen beim Wildcampen nun durchgreifen.

Eigentlich ist das wilde Campen – sei es mit dem Zelt oder dem Wohnmobil – in Griechenland schon seit sehr vielen Jahren untersagt. Nur so recht gekümmert haben sich weder Behörden noch Besucher um das Verbot.

Doch mit der Duldung ist es jetzt vorbei. Die griechischen Behörden wollen nun mit strikteren Regeln gegen das Wildcampen vorgehen. Künftig ist es verboten, mit dem Wohnmobil länger als 24 Stunden in Wohngebieten zu parken – es sei denn, man befindet sich auf einem Campingplatz oder einem Parkplatz, den die Gemeinde für Wohnmobile ausgewiesen hat. Darüber berichtet die griechische Zeitung “Ekathimerini”, worüber wiederum der ADAC berichtet.

Demnach soll das Gesetz mit der Nummer 5170/2025 dafür sorgen, dass das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen an den folgenden Orten generell untersagt ist:

  • Archäologische Stätten
  • Küstenstreifen
  • Strände
  • Waldränder und Wälder

Missbräuchliche Nutzung soll eingedämmt werden

Die Bußgelder für Verstöße sind indes hoch: Pro Person können 300 Euro fällig werden. Wehrt sich der Camper gegen den Bußgeldbescheid oder sucht das Weite und geht der Fall vor Gericht, können bis zu 3000 Euro Geldstrafe und sogar bis zu drei Monate Haft drohen. Die Neuregelung betrifft laut ADAC auch private Grundstücksbesitzer – sie dürfen nunmehr höchstens ein Wohnmobil auf ihrem Gelände beherbergen.

Ziel der neuen Regelung ist es unter anderem, dass legal betriebene Campingplätze nicht beeinträchtigt würden. Das Gesetz soll für öffentliche Hygiene und Sicherheit der Bürger und Besucher des Landes sorgen und die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der Umwelt und der Altertümer verhindern, so das Tourismusministerium.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch in Deutschland das Wildcampen strengstens untersagt ist und auch konsequent geahndet wird. Mit einem Bußgeld, das zwischen 5 und 5000 Euro liegen kann. Je nachdem, wo der Verstoß begangen wird und ob ein Schaden verursacht wurde. Wenig überraschend drohen in Naturschutzgebieten und Nationalparks besonders hohe Strafen.

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