Berliner Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen | ABC-Z

Die AfD muss 2026 ihre Bundesgeschäftsstelle räumen – und damit früher als im Mietvertrag vorgesehen. Nach einer Wahlparty war der Vertrag gekündigt worden.
© Jörg Carstensen/dpa
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen. Das hat das Berliner Landgericht entschieden. Es gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt.
Die Eigentümergesellschaft der Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte
der AfD wegen einer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar fristlos gekündigt. Eine Abmahnung hatte es vorher nicht gegeben. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es
sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
Mit der Wahlparty im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin nun. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, teilte Richter Burkhard Niebisch mit.
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