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Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff – Panorama | ABC-Z

Das Bonner Landgericht hat den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer befand den 71-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

Laut Anklage soll Winterhoff Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Notwendigkeit ein ruhig stellendes Psychopharmakon verordnet haben. Er habe die Patienten mit dem Neuroleptikum Pipamperon behandelt, obwohl dafür „keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden“ habe. Die Verordnung habe er auf die umstrittene Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ gestützt. Zudem soll der Psychiater die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben.

Das Gericht sah es als zwar erwiesen an, dass der Angeklagte Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet habe. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dies jedoch nicht getan, um Patienten zu schaden. Vielmehr habe der Angeklagte „aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt“, sagte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Dabei ging sie von einer mittelbaren Täterschaft aus, da der Psychiater die Medikamente zwar verordnet, aber nicht selbst verabreicht habe.

Winterhoff hatte auf Freispruch plädiert

Der 71-Jährige bestritt die Vorwürfe stets. Er habe mit dem Ziel gehandelt, Patienten zu helfen, und das Medikament nicht standardmäßig verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch.

Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Während des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, sodass es im aktuellen Verfahren nur noch um zehn Fälle geht. Im November hatte die Richterin einen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommen könne.

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