Geopolitik
Beschwerde gegen Mietpreisbremse scheitert in Karlsruhe | ABC-Z

Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden – und auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden. Die Regelung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie wurde 2015 eingeführt und seitdem mehrfach verlängert, zuletzt bis 2029. In Karlsruhe ging es um eine Verlängerung aus dem Jahr 2020 bis spätestens 2025.





















