Berlin

Berliner Bezirke genehmigten in den vergangenen Jahren 600 Ferienwohnungen | ABC-Z

Rund 40.000 illegale Ferienwohnungen soll es in Berlin geben. Eigentlich müssen Ferienwohnungen genehmigt werden und es gab seit 2016 auch knapp 5.000 entsprechende Anträge. Doch die Bezirke sind streng.

Von den knapp 5.000 Ferienwohnungen, die seit 2016 in Berlin beantragt wurden, haben die Bezirke nur rund 600 auch genehmigt. Das geht aus einer aktuellen parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Alexander King (BSW) und Recherchen des rbb hervor.

Demnach ist der Bezirk Mitte überproportional betroffen: Fast jeder zweite Ferienwohnungsantrag in Berlin seit 2016 wurde hier gestellt, allein im vergangenen Jahr waren es rund 1.000 Stück. Genehmigt aber wurden bislang in Summe gerade einmal 112 Anträge, weniger als fünf Prozent.

Ähnlich restriktiv gehen die Bezirksämter in Treptow-Köpenick und Spandau mit Anträgen zur Genehmigung einer Ferienwohnung um. Im bei Touristen beliebten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde seit 2016 hingegen 114 Ferienwohnungen genehmigt, rund ein Viertel der Anträge. Spitzenreiter ist Lichtenberg, wo fast 40 Prozent der Anträge genehmigt wurden – allerdings wurden bislang auch nur insgesamt 34 gestellt, so wenige wie in keinem anderen Berliner Bezirk.

Das Angebot auf den diversen Vermietungs-Plattformen aber zeigt, dass deutlich mehr Ferienwohnungen in Berlin angeboten werden, als die Bezirke genehmigt haben. Die Verfolgung illegaler Ferienwohnungen gestaltet sich seit Jahren schwierig: Rund 40.000 davon soll es in Berlin geben, so die offizielle Schätzung. Der Landesrechnungshof hatte vor allem den Bezirken zuletzt vorgeworfen, nicht konsequent genug dagegen vorzugehen: „Hinweisen aus der Bevölkerung wurde nicht konsequent nachgegangen und Ordnungswidrigkeiten wurden nicht konsequent verfolgt“, so der Rechnungshof. Dem Senat warf die Kontrollbehörde vor, die Bezirke nicht ausreichend zu unterstützen, vor allem mit Software zur Überprüfung von Onlineportalen wie Airbnb.

„Wohnraumzweckentfremdung in einer Stadt mit großem Wohnungsmangel wie Berlin ist ein gewaltiges Problem“, sagte der Abgeordnete King dem rbb. Er forderte den Senat auf, die vom Rechnungshof angemahnte softwaregestützte Kontrolle der Ferienwohnungsanbieter endlich umzusetzen.

Zumindest in einem Punkt kann die Berliner Verwaltung einen Erfolg vermelden: Seit Einführung des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2014 wurden Bußgelder in Höhe von 3,5 Millionen Euro eingetrieben.

Sendung: Radioeins, 21.01.2024, 20 Uhr

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