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Berlin will Schutz von sexueller Identität im Grundgesetz | ABC-Z

Stand: 28.06.2025 16:32 Uhr

Berlins Regierung will erreichen, dass der Schutz sexueller Identität künftig im Grundgesetz verankert wird. Ob die Initiative Chancen hat, ist offen – denn eine entsprechende Verfassungsänderung hat hohe Hürden.

Berlin will den Schutz sexueller Identität über eine Bundesratsinitiative im Grundgesetz verankern. Ein entsprechender Vorstoß soll am Dienstag im Senat beschlossen und am 11. Juli in die Länderkammer eingebracht werden, wie eine Senatssprecherin bestätigte. Der “Tagesspiegel” [Bezahlinhalt] hatte zuvor berichtet.
 
Ob die Initiative Chancen hat, ist unklar. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag.

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In Berliner Koalitionsvertrag verabredet

Berlin will erreichen, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz “sexuelle Identität” erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”
 
Zur Begründung für die Gesetzesinitiative heißt es laut “Tagesspiegel”, Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) seien immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt.
 
Den Vorstoß hatten CDU und SPD in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag verabredet. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte eine Bundesratsinitiative beim Christopher Street Day (CSD) im Juli 2023 in Aussicht gestellt, wie die Zeitung weiter meldet.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2025, 16:00 Uhr

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