Bekämpfung irregulärer Migration: Innenministerium reagiert auf Merz-Aussagen zu Grenz-Abweisungen | ABC-Z

Bekämpfung irregulärer Migration
Innenministerium reagiert auf Merz-Aussagen zu Grenz-Abweisungen
10.02.2025, 15:32 Uhr
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In ihrem ersten TV-Duell vor der Bundestagswahl streiten Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz heftig über das Thema Migration. Nun wehrt sich das Innenministerium gegen die von Merz aufgestellte Behauptung, andere EU-Länder weisen im Gegensatz zu Deutschland mehr Asylsuchende an den Binnengrenzen zurück.
Das Bundesinnenministerium weist die Darstellung von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz zurück, wonach andere EU-Staaten Flüchtlinge an ihren Grenzen bereits generell zurückweisen würden. „Viele EU-Mitgliedstaaten nehmen genauso wie Deutschland temporäre Binnengrenzkontrollen vor, um die Schleuserkriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zurückzudrängen“, sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur Reuters. „Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nehmen andere EU-Mitgliedstaaten aber nicht rechtswidrige unterschiedslose Zurückweisungen – auch von Schutzsuchenden, die ein Asylgesuch äußern – an den Binnengrenzen vor“, betonte er.
Merz hatte im TV-Duell mit Kanzler Olaf Scholz in ARD und ZDF erneut Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen gefordert. „Es geht“, sagte der CDU-Chef und verwies auf eine Änderung des Grundgesetzes zum Asylrecht von 1993. „Seitdem hat niemand mehr, der auf dem Landweg eine deutsche Grenze erreicht, einen Anspruch darauf, ein Asylverfahren zu bekommen, auch wenn er ‚Asyl‘ sagt, steht so im Grundgesetz, Herr Bundeskanzler.“ Frankreich praktiziere solche Zurückweisungen bereits genauso wie Spanien, Dänemark, Schweden und Finnland. „Und nur bei uns soll das angeblich nicht gehen“, sagte Merz.
Der Sprecher des SPD-geführten Innenministeriums verwies darauf, dass Deutschland im europarechtlich zulässigen Rahmen Personen an den Grenzen zurückweise. Im vergangenen Jahr seien dies 47.487 Menschen gewesen. Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist im Grundgesetz, Absatz 16, festgeschrieben. In Absatz 2 heißt es allerdings, dass sich darauf nicht berufen könne, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.
Faeser wirbt in Migrationspolitik für Bündnis der Mitte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat für ein Bündnis der politischen Mitte in der Migrationspolitik geworben. „Wir müssen aus der demokratischen Mitte heraus Gesetze beschließen“, sagte Faeser nach einer Sitzung des Bundestags-Innenausschusses. Diese Gesetze müssten zum Ziel haben, die innere Sicherheit zu stärken und die irreguläre Migration zu begrenzen, betonte die Ministerin. Darüber müssten sich die Parteien der Mitte einig sein.
Faeser nannte etwa die seit Längerem von der SPD geforderte nationale Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Ebenso sei das geplante Bundespolizeigesetz und das von der damaligen Ampel-Regierung im vergangenen Herbst beschlossene Sicherheitspaket nötig.
Der Innenausschuss des Bundestags befasste sich am Vormittag mit möglichen Lehren aus dem tödlichen Angriff in Aschaffenburg. Vorgelegt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung laut Tagesordnung ein Bericht zu dem Angriff auf eine Kindergartengruppe mit zwei Toten.