Bei Auszug alles gestrichen: Eifriger Mieter hinterlässt weiße Toilette und Türen | ABC-Z

So manche Mieter geben sich nicht die Mühe, beim Auszug zu streichen. Andere dagegen eindeutig zu viel. Das stellt eine Frau fest, in deren Wohnung nicht nur Wände, sondern auch alles andere auf einmal weiß ist.
Ein Untermieter hat nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht nur Wände und Decken, sondern auch alles andere weiß anstrichen.
Die Vermieterin schreibt: „Er hat wirklich ALLES weiß gestrichen. Die Heizung. Die Rohre. Meinen Kühlschrank. Das Klo (immerhin nicht die Klobrille). Die Holztüren. Die Haustüre von innen (Metall). Die Fußbodenleisten. Das steinerne Fensterbrett. Die Fensterrahmen. Die hölzernen Hängeschränke. Den Durchlauferhitzer. Die Stromkästen. Die Feuermelder. What the fuck.“
Mittlerweile hat sich die Vermieterin einige Tage nach dem ursprünglichen Post zurückgemeldet. In einem Update erklärt sie, dass der übereifrige Mieter mehrere Tage in der Wohnung war und „alles wieder runtergeschrubbt“ hat. Dabei hat er offenbar sogar die Heizung geputzt, die gar nicht gestrichen war.
Als Belohnung bekomme er seine Kaution wieder und einen „metaphorischen Tritt in den Hintern“, so der Text.
Komplett weiße Wohnung ist jetzt „so weiß und strahlend“
Die Situation wurde im deutschen Bereich von Reddit beschrieben und tausendfach geklickt. Der Mieter der Wohnung bestand demnach darauf, die Wohnung gründlich zu renovieren, bevor er auszog. Jedoch hat er dabei auch Gegenstände wie den Kühlschrank und das Klo mit Wandfarbe gestrichen.
„Seiner Meinung nach sieht es auch so viel schöner aus jetzt alles. So weiß und strahlend“, berichtet die ursprüngliche Mieterin der Wohnung auf Reddit.
Sie wusste zunächst nicht, wie sie vorgehen soll. Einerseits hätte sie die Kaution einbehalten und die Schlösser austauschen lassen können, andererseits hoffte sie, dass die Verwaltung ihr für die unsachgemäße Renovierung keinen Strick dreht.
Auch die Toilette ist Wand-Weiß
„Jetzt ist überall Alpina Polarweiss Wandfarbe“, schreibt die Frau und erklärt: „Er ist eigentlich echt lieb, nur nicht der Hellste. War deshalb bislang auch freundlich mit ihm.“ Sie möchte ihm sogar die Kaution zurückgeben, wenn sie die Wohnung nicht selbst putzen muss.
Die Frau bemerkt zudem, dass der Mieter in einer unüberlegten Weise gehandelt hat: „Er versteht weder etwas von Handwerk noch von Mietrecht.“ Der Vorfall hat sie dazu gebracht, die Wohnung schließlich zu kündigen, da sie das Risiko weiterer Unannehmlichkeiten vermeiden möchte.
Muss man als Mieter immer renovieren?
Renovierungsarbeiten sind aber normalerweise Sache des Vermieters, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist. In den meisten Mietverträgen wird jedoch inzwischen festgelegt, dass der Mieter spätestens beim Auszug für Renovierungsarbeiten verantwortlich ist. Hierzu gehören unter anderem das Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern, Türen und Fenstern innerhalb der Wohnung.
Damit Mieter tatsächlich aktiv werden müssen, gelten sogenannte Renovierungsfristen, die sich an gängiger Rechtsprechung orientieren. Diese Fristen sehen vor, dass Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafraum sowie Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renoviert werden müssen. Das bezeichnet man dann unter anderem auch als Schönheitsreparaturen.