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Bayerns Verfassungsschutz darf rechten Historikerverein doch ins Visier nehmen – Bayern | ABC-Z

Der bayerische Verfassungsschutz darf einen revisionistischen Historikerverein aus Ingolstadt nun doch als „rechtsextremistische Organisation“ in einem seiner Jahresberichte erwähnen. Die Behörde hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Erfolg mit einer Berufung gegen ein Urteil aus erster Instanz, wie ein Justizsprecher am Freitag mitteilte.

Im Jahr 2020 hatte das Münchner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt“ (ZFI) zu Unrecht im Jahresbericht von 2019 aufgeführt hatte und dem Verein dadurch massive Nachteile entstanden waren. Zwar sei die ZFI dem Bereich Rechtsextremismus und Geschichtsrevisionismus zuzurechnen, hieß es damals vom Verwaltungsgericht. Doch seien keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen feststellbar, die eine öffentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtfertigten. Die Passagen mussten daraufhin geschwärzt werden.

Dieser Auffassung ist der VGH nun offenbar nicht gefolgt, die Klage der ZFI gegen den Freistaat wurde abgewiesen. Eine schriftliche Begründung lag am Freitag nicht vor. Einem VGH-Sprecher zufolge dürften die Behörden die Schwärzungen wieder entfernen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, die ZFI kann allerdings Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Bei Tagungen und Veröffentlichungen des 1981 in Ingolstadt gegründeten Vereins werden regelmäßig die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg relativiert und die Verbrechen der Nationalsozialisten kleingeredet. Der aktuelle Vorsitzende des Vereins, ein Historiker und AfD-Politiker aus Rheinland-Pfalz, bezeichnet den deutschen Überfall auf die Sowjetunion als „Präventivkrieg“.

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