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Barauszahlung fällt weg: Kein Konto, keine Kohle: Rente bald nur noch per Überweisung | ABC-Z


Barauszahlung fällt weg

Kein Konto, keine Kohle: Rente bald nur noch per Überweisung

Für eine kleine Gruppe von Rentnern endet mit Ablauf des Jahres ein lange geltender Sonderweg: Die Barauszahlung der Rente fällt weg. Bei fehlender Kontoverbindung droht daher eine Auszahlungspause.

Die Rente bar ausgezahlt bekommen? Was ungewöhnlich klingt, ist laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tatsächlich noch für rund 3300 der knapp 21 Millionen Ruheständler in Deutschland Realität. Weil sie kein Bankkonto haben oder ihre Rente nicht auf dieses überwiesen haben wollen, bekommen sie Monat für Monat einen Scheck zugesandt, den sie bei einer Bank ihrer Wahl zur Barauszahlung vorlegen können. Damit ist aber bald Schluss, der Service wird zum Ende des Jahres eingestellt.

Ab 2026 benötigen daher alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Girokonto, auf das die Rente fließen kann, teilt die DRV mit. Wer Probleme hat, ein Konto zu eröffnen, kann bei Bedarf ein sogenanntes Basiskonto eröffnen, auf das jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger Anspruch hat.

Frist verpasst? Rente fällt deswegen nicht weg

Der Rentenservice der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist, hat Betroffene mehrfach über die Einstellung der Barauszahlung informiert. Bereits im September 2024 und im Juli 2025 seien entsprechende Schreiben versandt worden, teilt die DRV mit. Noch in diesem Jahr sollen zwei weitere Informationsbriefe folgen.

Wer dem Rentenservice bis zum Jahresende keine Kontoverbindung mitgeteilt hat, muss mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Rentenzahlung rechnen, bis die Überweisungsformalitäten geklärt sind. Die ausgebliebenen Zahlungen fallen dadurch laut DRV aber nicht weg. Sie laufen auf und werden entsprechend nachgezahlt.

Adressänderungen melden

Bei einem Umzug sollten Rentnerinnen und Rentner zudem daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitzuteilen, da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt.

Hierfür stehen in jeder Postfiliale entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Diese können auch unter rentenservice.com heruntergeladen und dem Rentenservice unterschrieben zugesendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dem Rentenservice die neue Anschrift direkt unter rentenservice.com mitzuteilen. Der Rentenservice leitet die aktualisierte Adresse automatisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Wird die neue Anschrift nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Rentenservice weitere Zahlungen. Damit sollen Überzahlungen vermieden werden. Sobald die betroffene Person dem Rentenservice die neue Anschrift mitgeteilt hat, wird die Rente wieder überwiesen. Die Adresse des zuständigen Rentenservices steht im Rentenbescheid und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen.

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