Balkonkraftwerk online anmelden – so geht es | ABC-Z

Haushalte müssen ihr Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur registrieren. Welche Frist gilt und was droht, wenn Sie es nicht tun.
Für ein eigenes Balkonkraftwerk reicht inzwischen der Gang zum Discounter. Selbst Ikea bietet mittlerweile eine Mini-Photovoltaikanlage für den Privatgebrauch an. Doch eines gilt für alle: Wer ein solches Kraftwerk installiert, muss es innerhalb eines Monats bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das schreibt das Gesetz vor.
Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Dennoch sollten Verbraucher dabei einige wichtige Punkte beachten. Wie Sie ein Balkonkraftwerk Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister anmelden und was droht, wenn Sie die Frist überschreiten.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in Deutschland Pflicht.
© iStock | DMP
Warum muss man ein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Die Bundesnetzagentur ist für die Netzsicherheit in Deutschland zuständig. Dafür benötigt die Behörde einen Überblick über alle elektrischen Energieerzeuger, die Energie ins Netz einspeisen. Das betrifft sowohl große Photovoltaik-Paneele als auch kleine Balkonkraftwerke. Aber Achtung: Die Anmeldepflicht gilt auch dann, wenn der Haushalt seinen Strom selbst verbraucht – und unabhängig davon, ob die Höchstleistung der Anlage bei 600 oder 800 Watt liegt.
Geregelt ist die Anmeldepflicht in Paragraf 111 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Umgangssprachlich ist auch vom Solarpaket I der ehemaligen Bundesregierung die Rede. Das Gesetz bestimmt neben der Pflicht zur Anmeldung auch die einmonatige Frist ab Inbetriebnahme der Anlage. Wer sein Balkonkraftwerk nicht fristgerecht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Anzeige
1800Wp / 2,7kWh
PV-Deal: Kleines Kraftwerk + Anker-Solarbank
Nur so lange der Vorrat reicht: Sparen Sie beim Photovoltaik-Deal von Kleines Kraftwerk und Morgenpost sofort bares Geld!

Diese Daten benötigt die Bundesnetzagentur für die Anmeldung
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt online über die Bundesnetzagentur. Im Anmeldeprozess müssen Verbraucher einige Daten eingeben. Dazu gehören unter anderem:
- persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail)
- Anlagendaten (Installationsort, Leistung, Modultyp)
- Wechselrichterdaten (Hersteller, Seriennummer)
- das Datum der Inbetriebnahme der Anlage
Die Daten zum Balkonkraftwerk stehen meist auf dem Typenschild zu finden oder auf einem separaten Datenblatt. Die meisten Hersteller kommunizieren diese Informationen auch online.

Nach vier Eingangsfragen beginnt der eigentliche Anmeldeprozess. Voraussetzung ist ein Benutzerkonto, außerdem muss das Balkonkraftwerk bereits in Betrieb sein.
© Screenshot
Balkonkraftwerk online anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Für die Anmeldung ist zunächst ein Benutzerkonto nötig. Voraussetzung dafür ist eine gültige E-Mail-Adresse. Erst im nächsten Schritt erfolgt die Registrierung des Balkonkraftwerks. Dafür sollten Sie wichtige Eckdaten wie die Stromzählernummer oder die Modulleistung bereitlegen. Der Pfad sieht wie folgt aus:
- Marktstammdatenregister aufrufen
- „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“ anklicken
- „Registrierung einer Solaranlage“ auswählen
- „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ anklicken
- Drei Fragen zur Registrierung beantworten
- Benutzerkonto anlegen (falls nicht vorhanden) und aktivieren
- Angaben zum Anlagenbetreiber machen
- Technische Angaben zum Balkonkraftwerk ausfüllen (Leistung, Module, Zählernummer)
- Den Button zum Registrieren anklicken
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail – damit ist der Anmeldeprozess für das Balkonkraftwerk abgeschlossen.
Was passiert bei fehlerhafter oder vergessener Anmeldung?
Fehler im Online-Registrierungsprozess sind selten: Das System kann das Formular nur weiterleiten, wenn alle Angaben korrekt und alle Pflichtfelder beantwortet sind. Sollte es dennoch haken, helfen die FAQ und der Hilfebereich mit Antworten auf häufige Probleme. Bleibt das Problem bestehen, können sich Nutzer über ein Kontaktformular an die Bundesnetzagentur wenden – alternativ auch per Telefon. Wichtig: Ab dem Tag der Inbetriebnahme bleibt ein Monat Zeit für die Anmeldung.
Ein FUNKE Liebe
Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der
Werbevereinbarung
zu.
Wer sich nicht daran hält, riskiert in der Theorie ein hohes Bußgeld. Ob und wie die Bundesnetzagentur Verstöße gegen die Anmeldepflicht und die Frist tatsächlich kontrolliert, ist allerdings unklar. Fachleute vermuten eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Anlagen. Trotzdem gilt: Die Anmeldung wird dringend empfohlen – sie ist kostenlos, online in wenigen Minuten erledigt und trägt einen Teil zur Netzsicherheit bei.