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BAG-Urteil zu Massenentlassung: Kündigung bei Formfehler unwirksam | ABC-Z

Arbeitnehmer haben mit Kündigungsschutzklagen gute Chancen, wenn sich Arbeitgeber bei geplanten Massenentlassungen nicht an Informationspflichten halten. Wenn Unternehmen in so einem Fall Kündigungen aussprechen, ohne eine Massenentlassungsanzeige an die Bundesarbeitsagentur zu erstatten, seien sie unwirksam. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (6 AZR 157/22).

Das gelte auch für Kündigungen, bei denen eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat herausgegeben wurde, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (6 AZR 152/22) in einem weiteren Fall. Beide Fälle kamen aus Nordrhein-Westfalen.

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