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Bad Tölz-Wolfratshausen: Mit Kontrollen gegen Wildcamper in Schutzgebieten – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

Die zwischen den Bergen eingebetteten Seen und Flüsse im Süden des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen sind eine reizvolle Region für Ausflügler. Doch im Naturschutzgebiet des Vorkarwendels und Karwendels oder in den Landschaftsschutzgebieten des Sylvensteinspeichers und Walchensees zu übernachten, ist verboten. Es doch zu tun, kann teuer werden. Bis zu 2500 Euro Bußgeld können laut Pressestelle des Landratsamts fällig werden, wenn jemand im Naturschutzgebiet kampiert. Diese rigorosen Strafen dürften mitursächlich dafür sein, dass die Zahl der Wildcamper in diesen Regionen nach einer absoluten Hochphase stark gesunken ist, während anderswo am bayerischen Alpenrand die Probleme sogar zunehmen.

In den genannten Schutzgebieten registrierte das zuständige Landratsamt kontinuierlich immer weniger Delikte. Die Zahl der Verstöße ging von 1397 im Jahr 2020 auf nur noch 137 im vergangenen Jahr zurück. Heuer waren es bis Mitte Juli nur 29, was allerdings auch mit der langen Schlechtwetterperiode im Hochsommer zusammenhängen dürfte. „Wir haben das gut in den Griff bekommen“, sagt Hans Adlwarth, einer der Naturschutz-Ranger, die an der oberen Isar und am Walchensee regelmäßig kontrollieren und aufklären. Dass die Probleme so erfolgreich eingedämmt werden konnten, führt er insbesondere auf die häufigen Kontrollen zurück. „Wir sind fast jede Nacht draußen“, so Adlwarth.

Die Touren führen ihn und Kollegen von der Kreisstadt Bad Tölz das obere Isartal hinauf bis zum Sylvensteindamm und an die östliche Landkreisgrenze, bis nach Vorderriß, zur Oswaldhütte und über Wallgau an den Walchensee. Und sie zeigen nach Adlwarths Angaben Erfolg. „An der Vorderrißer Mautstraße ist das Müllaufkommen um 80 bis 90 Prozent zurückgegangen“, schildert der Ranger. Denn wer übernachte (ob im Wohnmobil, im eigenen Auto oder als Fahrradfahrer im mittransportierten Zelt), lasse Abfall zurück. Zudem machten die Camper oft auch Feuer und grillten.

Der Natur kommt die gesunkene Zahl der Wildcamper in den südlichen Schutzgebieten des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zugute. Er beobachte etwa, dass sich das Wild wieder vermehrt abends und nachts aus der Deckung traue, sagt Adlwarth. Wer zudem nachts sein Zelt aufschlage, sehe gar nicht, wenn er damit auf einer Wiese seltene Pflanzen zerdrücke, etwa unter Naturschutz stehende Orchideen.

Die südlichen Isarauen sind eine reizvolle Landschaft. Dort zu campen, ist aber strengstens verboten.
Die südlichen Isarauen sind eine reizvolle Landschaft. Dort zu campen, ist aber strengstens verboten. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Die Nachrichten von den regelmäßigen Patrouillen werden laut Adlwarth insbesondere über spezifische Apps für Camper auf der Suche nach schönen Übernachtungsplätzen verbreitet und schreckten ab. In den Hochphasen 2019 oder 2020 habe schon mal bis zu 100 Camper in einer Nacht angetroffen, berichtet Adlwarth. Heute seien nur noch zehn, maximal 15. „Das zeigt den Erfolg.“

Im Ostallgäu sind dagegen keine Ranger unterwegs. „Wir setzen den Fokus mehr auf die Aufklärung der Naturnutzer und nicht auf die Verfolgung möglichst vieler Ordnungswidrigkeiten“, so der stellvertretende Sprecher des Landratsamts, Benjamin Schäling. Um die 500 Verfahren gebe es jährlich, vorrangig am Forggensee, Bannwaldsee, Schwansee, Alpsee, Alatsee und Weißensee. Die meisten Ordnungswidrigkeiten hingen mit dem Parken in Schutzgebieten zusammen, sagt Schäling. „Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Zelten, Campen et cetera führen wir etwa 120 pro Jahr. Diese Verstöße werden hauptsächlich um die Seen im südlichen Landkreis Ostallgäu festgestellt.“

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