Bad Tölz-Wolfratshausen: 14 Prozent arbeiten für 12,41 Euro – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z
Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen arbeiten aktuell rund 3 400 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut, das die aktuellen Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat. Dabei haben die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für den Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen bedeuten würde. Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro – eben auch für jene, die derzeit ganz knapp über den 12,41 Euro pro Stunde liegen: „Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 7600 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 14 Prozent aller Jobs im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, sagt Matthias Günther, Leiter des Pestel-Instituts.
„Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern“, sagt der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern, Manuel Halbmeier. Ziel müsse es sein, die Jobs im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus dem Lohnkeller zu holen. „Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt Halbmeier. Rückenwind komme dabei auch vom Kanzler: Immerhin habe sich Olaf Scholz für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn starkgemacht. „Wenn’s nach dem Kanzler geht, dann soll das unterste Lohnniveau in zwei Schritten steigen – zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro pro Stunde“, so Halbmeier. Die Erhöhung des Mindestlohns sei für die NGG das „entscheidende Signal für mehr Lohngerechtigkeit“. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts würde ein Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den Beschäftigten in rund 10 100 Jobs „zum Teil deutlich vollere Lohntüten bescheren“, sagt Institutsleiter Matthias Günther.
Die NGG Rosenheim-Oberbayern betont, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen: „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern“, so Halbmeier. Der gesetzliche Mindestlohn müsse reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. „Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Halbmeier deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.
Von Januar an wird der Mindestlohn jedoch „um lediglich 41 Cent auf nur 12,82 Euro steigen“, so die NGG. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften bereits im Sommer 2023 so beschlossen. „Dabei müsste er eigentlich schon jetzt in Deutschland bei rund 14 Euro liegen“, sagt Manuel Halbmeier. Das gehe klar aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor. „Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Bundesarbeitsminister die Mindestlohnkommission auffordert, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen“, so der NGG-Geschäftsführer. Nach europäischen Vorgaben müsse der Mindestlohn aktuell nicht nur bei rund 14 Euro, sondern bald schon bei mindestens 15 Euro liegen.