Autofahrerinnen und Fahrer müssen sich um ihre Versicherung kümmern – Wirtschaft | ABC-Z
In diesem Jahr ist die Motivation, einen billigeren Anbieter zu suchen, besonders ausgeprägt, denn die Preise in der Autoversicherung steigen erneut kräftig. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sind Kfz-Haftpflichtpolicen 23 Prozent teurer als vor einem Jahr. Bei Teilkasko- und Vollkaskodeckungen, mit denen Autobesitzer Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, sind es 22 Prozent beziehungsweise 25 Prozent.
„Für überhastete Entscheidungen und Torschlusspanik, die werbewirksam von Anbietern und Versicherungsvertrieben befeuert werden, gibt es aber keinen Grund“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In aller Eile einen neuen Vertrag abzuschließen, ohne sich genau die Bedingungen anzuschauen, kann sich später rächen. „Oft merkt man erst später im Schadenfall, dass das keine gute Wahl war“, warnt Grieble. „Auch bei der Kfz-Versicherung gilt: Nicht die Beitragshöhe ist entscheidend, sondern die Leistung.“
Autobesitzer, die in letzter Minute ihre Versicherung wechseln wollen, sollten erst einmal prüfen, welche Frist tatsächlich für sie gilt. Was ihnen dabei oft gar nicht klar ist: Auch wenn der 30. November traditionell der letzte Tag der Kündigungsfrist für Kfz-Policen ist, gibt es in vielen Fällen mehr Zeit. Zunächst einmal gilt für das laufende Jahr: Weil der 30. November auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Das ist Montag, der 2. Dezember.
Außerdem: Nur bei Policen, deren Laufzeit deckungsgleich mit dem Kalenderjahr ist, gilt Ende November als spätester Kündigungszeitpunkt. Es gibt aber immer mehr Verträge mit sogenannter „unterjähriger Hauptfälligkeit“. Wurde ein solcher Vertrag beispielsweise zum 1. Juli abgeschlossen, läuft er bis zum 30. Juni des Folgejahres und muss bis Ende Mai gekündigt werden. „Dass sie einen solchen Vertrag haben, merken viele aber erst, wenn der Versicherer die Kündigung zum 1. Januar ablehnt“, sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten.
Besonders relevant in diesem Jahr: „Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das entsprechende Schreiben des Versicherers erhalten haben“, erläutert Grieble von der Verbraucherzentrale.
Das heißt: Weil viele Autofahrerinnen und Autofahrer erst im Laufe des Novembers die Erhöhungsmitteilung vom Versicherer bekommen, sind der 30. November oder wie in diesem Jahr der 2. Dezember für sie nicht relevant. „Wer erst am 20. November den Brief in der Post hatte, hat bis zum 20. Dezember Zeit für den Eingang der Kündigung beim Versicherer“, sagt Grieble. Entscheidend ist dabei nicht der Tag, auf den der Versicherer den Brief datiert hat, sondern an dem er beim Kunden eingeht.
Das Kleingedruckte ist entscheidend
Das verschafft manchem noch ein paar Tage mehr Luft, um sich mit dem Wechsel zu befassen und dabei auf die Detailfragen zu achten. Sie sind zwar lästig und fallen schnell unter den Tisch, wenn man sich zwischen Tür und Angel mit ein paar Klicks Angebote bei einem Vergleichsportal durchrechnen lässt. Aber am Ende ist wieder einmal das Kleingedruckte entscheidend.
Dazu zählt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Nach dem Wechsel zu einem neuen Anbieter ist die Enttäuschung oft groß, weil der Beitrag doch nicht so niedrig ist wie gedacht. Der Grund: „Viele Verbraucher genießen bei ihrem Versicherer Sondereinstufungen, die er beispielsweise bei einer Werbeaktion eingeräumt hat, oder sie profitieren von einem Rabattschutz“, erklärt Grieble. Diesen kann man bei Vertragsabschluss gegen einen höheren Beitrag vereinbaren, um beispielsweise einen Schadenfall pro Jahr „frei“ zu haben, ohne hochgestuft zu werden.
Für den neuen Anbieter ist das aber nicht relevant. Er stuft die Kundin oder den Kunden in die SF-Klasse ein, in die er oder sie ohne Rabattschutz oder Sonderaktionen wäre. „Kunden bekommen dann oft erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, dass die Einstufung gar nicht in die SF-Klasse erfolgt ist, die sie beim Wechsel angegeben haben“, berichtet er. „Der finanzielle Vorteil, den man sich durch den Wechsel erhofft hat, ist dann häufig weg.“ Stellen Kunden fest, dass die Einstufung beim alten Versicherer besser gewesen wäre als beim neuen, ist es für eine Rückkehr aber zu spät, warnt Expertin Böhne.
Ist der Vollkasko noch sinnvoll?
Wer bei der Autoversicherung Geld sparen will, sollte nicht direkt nach einem anderen Anbieter suchen, rät Böhne. „Wechselwillige sollten als Erstes bei ihrem bisherigen Versicherer fragen, ob die Umstellung auf einen aktuellen Tarif Einsparungen bringt, ohne sich dabei bei den Leistungen zu verschlechtern.“
Zudem sollten sie prüfen, ob Vollkasko für das Fahrzeug noch sinnvoll ist oder auch ein Teilkaskoschutz ausreicht. „Hier ist aber Vorsicht geboten, denn bei einer guten Schadenfreiheitsklasse kann die Vollkaskoversicherung günstiger sein als die Teilkaskoversicherung“, warnt sie. Auch die Erhöhung des Selbstbehalts senkt den Beitrag.
Wer sich schnell einen Überblick über Alternativen zu seinem bisherigen Versicherer verschaffen will, kann ein Vergleichsportal wie Verivox oder Check24 nutzen. Die erhalten bei Abschluss Provisionszahlungen der Versicherer. Das Portal Nafi Auto lebt nicht von Provisionen, sondern berechnet den Interessenten eine kleine Gebühr. Nicht alle Anbieter lassen sich auf den Portalen listen, Deutschlands größer Anbieter HUK-Coburg gehört zu den Verweigerern. Deshalb ist neben der Portalabfrage auch eine Berechnung auf der Homepage eines Versicherers sinnvoll.
Dass die Preise 2025 erneut steigen, ist kein Wunder: Die Autoversicherer müssen immer mehr für Schäden bezahlen, schließlich steigen die Preise für Ersatzteile und die Stundensätze der Werkstätten rasant. 2023 haben die Anbieter drei Milliarden Euro Verlust gemacht, 2024 wird es nur unwesentlich besser.
Dennoch gibt es für Kundinnen und Kunden Potenzial für Einsparungen. Denn die Bandbreite ist enorm. Laut dem Vergleichsportal Verivox sind günstige Tarife Ende 2024 nur zwei Prozent teurer als Tarife im mittleren Preissegment im Oktober 2022. „Autofahrerinnen und Autofahrer müssen Preiserhöhungen bei der Kfz-Versicherung nicht einfach hinnehmen“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Schütz. „Wer jetzt in einen günstigen Tarif wechselt, zahlt immer noch dasselbe wie mit einem mittleren Tarif vor der Preiswelle.“
Wie stark sich die Beiträge unterscheiden, hat die Stiftung Warentest untersucht: Bei einer Musterberechnung für eine 20-jährige Fahranfängerin kostete eine Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung bei einem günstigen Anbieter 940 Euro pro Jahr, bei einem teuren dagegen 2850 Euro.