Betreiber der Bar wurde bereits wegen Zuhälterei festgenommen | ABC-Z

Knapp eine Woche nach dem verheerenden Brand in der Silvesternacht rücken die Betreiber der Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana weiter in den Fokus. Gegen die beiden französischen Inhaber der Bar „Le Constellation“ wird inzwischen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt – das Inferno forderte bisher 40 Todesopfer. Nach Informationen der Nachrichtenagentur „AFP“ ist zumindest einer der Betreiber für die französische Justiz kein Unbekannter.
Der Franzose Jacques M. geriet bereits früher wegen anderer Vergehen ins Visier der Ermittler, wie die Nachrichtenagentur am Montag aus mit dem Fall vertrauten Kreisen erfuhr. Demnach wurde er vor 20 Jahren in der Region Savoyen wegen Zuhälterei festgenommen.
Silvesterbrand in der Schweiz: Polizei ermittelt gegen Bar-Betreiber
Das Feuer war in der Silvesternacht ausgebrochen, als zahlreiche junge Menschen in der Bar „Le Constellation“ ins neue Jahr feierten. Neben den 40 Toten wurden 116 weitere Menschen verletzt. Die Hälfte der Todesopfer war minderjährig; das jüngste Todesopfer war erst 14 Jahre alt, das älteste 39. Gegen den Bar-Betreiber und seine Frau wird laut der Schweizer Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Brandstiftung ermittelt.
Mittlerweile sind alle Todesopfer und Verletzten identifiziert. 22 der Todesopfer waren Schweizer, 18 weitere kamen aus dem Ausland, die meisten davon aus Frankreich und Italien; Deutsche waren nicht unter den Toten oder Verletzten.

Feuer wurde wohl durch Feuerwerk an Sektflaschen ausgelöst
Den Ermittlungen zufolge wurde die Feuersbrunst im Keller der Bar offenbar durch Feuerwerksfontänen ausgelöst, die an Sektflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke gehalten wurden. Die Ermittler wollen unter anderem klären, ob das Dämmmaterial an der Decke den Vorschriften entsprach.
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Das französische Ehepaar wurde nicht festgenommen und unterliegt auch keinen Reisebeschränkungen, wie ein Polizeisprecher auf Nachfrage präzisierte. Es handele sich zunächst um eine Strafuntersuchung. Ob Anklage erhoben werde, entscheide die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt.
dpa/afp/os





















