Ausweisung nach Hasspropaganda?: GdP für schnelle Abschiebung – Anwälte kritisieren Populismus | ABC-Z
Ausweisung nach Hasspropaganda?
GdP für schnelle Abschiebung – Anwälte kritisieren Populismus
27.06.2024, 09:27 Uhr
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Ist ein Hasspost Grund genug, um abgeschoben zu werden? Die Gewerkschaft der Polizei lobt einen entsprechenden Kabinetssbeschluss. Ganz anders sieht es der Deutsche Anwaltverein. “Das Gesetz ist populistisch”, heißt es. Es werde der “Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht”.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet die Pläne der Bundesregierung für eine leichtere Abschiebung von Ausländern, die Terrortaten billigen. “Es geht hier um Hasspropaganda, um Propagandadelikte. Das ist keine freie Meinungsäußerung, sondern eine Straftat”, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber im ZDF. “Wer hier zu Hass und Hetze und Terrorstraftaten aufruft, der ist fehl bei uns im Lande.” Laut einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch sollen Ausländer schneller ausgewiesen werden, wenn diese öffentlich Terror gutheißen.
GdP-Vize Hüber sagte, in der Praxis seien bei der Überprüfung von Hass-Kommentaren im Netz “vor allem das Bundeskriminalamt gefordert, aber auch die Landeskriminalämter”. Um diese Aufgabe zu bewältigen, seien aber eine bessere technische Ausstattung und deutlich mehr Personal nötig. “Das ist unausweichlich, sonst wird die ganze Sache zum Papiertiger”, sagte Hüber.
Kritik kommt dagegen vom Deutsche Anwaltverein an dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht, Thomas Oberhäuser, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: “Das Gesetz ist populistisch. Die behauptete Lösung wird der Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht. Denn nicht jeder, der irgendetwas liked, muss mit dem gesamten Inhalt einverstanden sein. Die sozialen Medien sind vielmehr prädestiniert dafür, dass man viel zu schnell etwas äußert. Das ist nicht alles reflektiert.” An solche, vielleicht einmalige Äußerungen das ganze Leben eines Menschen zu knüpfen, gehe zu weit.
“Stellen Sie sich einen Mann vor, dessen Familie im Gazastreifen lebt und dort nicht rauskommt”, fügte Oberhäuser hinzu. “Dass so ein Mann auf die Zerstörungen dort nicht gelassen und abgewogen reagiert, ist doch klar. Es ist im Übrigen ein Gebot unserer Verfassung, dass der Gesetzgeber auch bei unliebsamem Verhalten des Einzelnen verhältnismäßig agiert. Und nicht alles, was als Signal an die Bevölkerung gemeint ist, sollte ins Gesetz kommen.”
Laut dem Beschluss des Kabinetts soll die Schwelle für eine Ausweisung deutlich sinken. Ein einziger Hass-Kommentar im Internet könne künftig für eine Ausweisung ausreichen – eine strafrechtliche Verurteilung sei dafür nicht erforderlich, erklärte das Bundesinnenministerium. Das Ministerium reagiert damit nach eigenen Angaben auf Hasspostings im Netz nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim.