Verkehr

Fragen zu Verkehrszeichen 315 – Fahrzeug zu schwergewichtig… | ABC-Z

Hallo

man möchte sich ja eigentlich immer an die Verkehrsregeln halten und manchmal komme ich dann auch zum Grübeln ob man nun etwas darf oder doch nicht darf. DIe Zeit, wo ich meinen Führerschein machte, sind ja schon elendig lange her. In der Zwischenzeit hat sich so einiges geändert aber wie heißt es doch so schön – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – und darum möchte ich mich schon mal vorab informieren.

Ich hatte da so ganz vage in Erinnerung das bei dem Verkehrszeichen 315 – eine Seite des Fahrzeuges steht auf dem Gehweg – ein gewisses Fahrzeuggewicht nicht überschritten werden darf. Als Grenze hatte ich – warum auch immer – 3,5 Tonnen im Gedächtnis gehabt. Da wären wir mit unserem neuen Familienvan (8 Sitzer für 7 Personen – davon 3 “gehbehindert”) drunter geblieben.
Dummerweise war das mit den 3,5 Tonnen ein Irrtum denn es sind 2,8 Tonnen zulässiges Maximalgewicht. Da so eine Großraumlimousine meistens auf ein Nutzfahrzeug aufbaut, ist auch die Zuladung deutlich höher und somit auch das zulässige Gesamtgewicht natürgemäß einiges höher. Wenn dann noch die Komponente “E-Antrieb” (man möchte ja was fürs Klima machen) ins Spiel kommt, schleppt man alleine durch die Akkus schon ne Menge Last mit sich herum.

Theoretisch dürfte ein Fahrzeug mit einem maximalen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen und realem Fahrzeuggewicht von 2,8 Tonnen (oder schwerer wenn überladen) legal dort parken…
aber ein Fahrzeug, welches ein Leergewicht von 2,2 Tonnen hat und real auch soviel wiegt (niemand wird eine Großraumlimousine bis zum Maximalgewicht vollpacken und da stehen lassen), darf dort nicht stehen weil es ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 Tonnen hat.

Die Frage, die ich nun habe ist folgende:
darf man neben dem Gehweg parken – also mit allen 4 Rädern auf der Fahrbahn – sofern man den laufenden Verkehr nicht behindert? Weil aufgrund dem höhren Fahrzeuggewicht mit Großraumlimousine oder größeren E-Fahrzeugen kommt man leider über das zulässige Gesamtgewicht drüber weg – obwohl das Fahrzeug real mit Leergewicht definitiv leichter ist.

Zitat
Das Verkehrszeichen “Parken auf dem Gehweg” zeigt dem Fahrzeugführer das und wie er das Fahrzeug auf dem Gehweg parken darf. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 315 entspricht der StVO und zählt zu den Richtzeichen.


Für mich heißt es das ich auf dem Gehweg parken darf aber nicht unbedingt muss. Das Verkehrszeichen ist ja ein “Richtzeichen” und kein “Vorschriftszeichen” was mir etaws vorschreibt oder verbietet think.gif

liege ich da mit meiner Einschätzung richtig oder falsch??

wenn ich falsch liegen sollte, wie groß wären die Chancen um ein Bußgeld herum zu kommen wenn man beweisen kann dass das abgestellte Fahrzeug nur soviel wiegt wie das eingetragene Leergewicht welches deutlich unter der 2,8 Tonnen Grenze liegt?
Weil irgendwie verstehe ich die Logik nicht so ganz wenn ein Fahrzeug voll beladen mit 2,8 Tonnen da stehen darf aber leichtere Fahrzeuge nicht parken dürfen weil sie schwerer sein könnten – aber nicht sind think.gif

Ja Regeln sind manchmal irgendwie dann doch nicht so einfach für Menschen, die schon ewig einen Führerschein haben und man sich eigentlich nie mit sowas befassen musste laugh2.gif

ich dank euch herzlichst über eure Meinungen und Hinweise.
Viele liebe Grüße und hat einen tollen Tag

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