Berlin
Aufatmen bei Eltern von 29.000 Kindern: Kita-Streik bleibt verboten | ABC-Z
In der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht wurde der erneute Vorstoß von Verdi zurückgewiesen. Die maßgebliche Begründung: Es herrscht Friedenspflicht, weil die Vorbereitungszeit und die Regenerationstage fürs Personal schon im Dezember geregelt wurden – trotzdem standen sie im Forderungspaket der Gewerkschaft. Bei Zuwiderhandlung wurde Verdi ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht, ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft für ein Mitglied des Verdi-Bundesvorstandes.