Geopolitik

Asylrecht: Niedersachsens Gerichte sehen schnellere Asylverfahren kaum umsetzbar | ABC-Z

Angesichts
steigender Zahlen bei den offenen Verfahren halten die
Verwaltungsgerichte in Niedersachsen die nach dem Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem (GEAS) geplante Beschleunigung von Asylverfahren
auf sechs Monate für kaum umsetzbar. “Wir haben bei unseren Beständen
einen neuen Höchststand erreicht, der sogar die Jahre nach
2015 übertrifft”, sagte der Präsident des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Frank-Thomas Hett. 

Die
Asylverfahren könnten nur dann in der vorgesehenen Frist erledigt
werden, wenn andere Verfahren dafür länger liegen blieben. “Das ist den Bürgerinnen und Bürgern, die bei
uns aus guten Gründen um Rechtsschutz nachsuchen, aber nicht zu
vermitteln”, sagte Hett. Aktuell gebe es mehr als 34.000 offene
Gerichtsverfahren trotz einer personellen Verstärkung
der Gerichte
, erläuterte er zum Abschluss der niedersächsischen
Verwaltungsrichtertage. Nach Angaben eines Sprechers waren dazu rund 170
Richterinnen und Richter in Königslutter zusammengekommen.

Fast alle negativen Bescheide werden angefochten

Auch
wenn Asylanträge laut Medienberichten zurückgehen, wirkt sich das laut
Hett auf die sieben Verwaltungsgerichte im Bundesland nicht aus.
Vielmehr stiegen die Verfahrensbestände weiter an. “Aufgrund der
personellen Verstärkung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
konnte die Zahl der dort entschiedenen Asylantragsverfahren deutlich
gesteigert werden”, erläuterte er. Da nahezu jeder negative Bescheid vor
Gericht angefochten werde, hätten sich die Neueingänge bei den
Verwaltungsgerichten in den ersten neun Monaten des Jahres deutlich
erhöht.

Die Bundesregierung hat die Umsetzung
der EU-Asylreform in deutsches Recht Anfang September auf den Weg
gebracht.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht vor, dass
über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig
bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. Die EU-Mitgliedsstaaten
müssen die GEAS-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Bundesweit hatten
Gerichtspräsidenten bereits kritisiert, dass der Entwurf auch vorsehe,
dass über ein Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von sechs
Monaten entschieden werden müsse.

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