News

Asylgesuch nicht wählbar: Ein Fragebogen der Bundespolizei sorgt für Ärger | ABC-Z


Asylgesuch nicht wählbar

Ein Fragebogen der Bundespolizei sorgt für Ärger

Artikel anhören


Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden

Während die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten zuletzt einen Höchststand erreicht, setzt ein Fragebogen der Bundespolizei das Innenministerium unter Druck. Ausländer können bei der Einreise kein Asylgesuch mehr ankreuzen. Die Erklärung: Es handele sich dabei um eine „Arbeitshilfe“.

Ein Fragebogen der Bundespolizei bringt das Innenministerium in Erklärungsnot. Das Papier wird Ausländern bei der Einreise vorgelegt, wenn deren Identität nicht geklärt ist, das berichtet der „Spiegel“. Vier Antworten sind demnach möglich: ein Besuch bei Bekannten oder Verwandten, eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise oder eine Arbeitsaufnahme. Was nicht angekreuzt werden kann, ist ein Asylgesuch. Zurückweisungen an den Grenzen werden so einfacher, die Zahlen sind stark gestiegen.

Das Bundesinnenministerium erklärt auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Carla Bünger, dass die Verwendung des Vordrucks „nicht vorgeschrieben“ sei. Er diene als „Arbeitshilfe und damit der Verfahrensökonomie“. Ein Asylgesuch könne bei späteren Befragungen vorgebracht werden. Die Linken-Abgeordnete Bünger hält das für eine Schutzbehauptung. Entweder wisse Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass die Bundespolizei Schutzsuchende zurückweise und nehme diese Rechtsbrüche hin. „Oder es ist ihr egal und sie ignoriert alle klaren Hinweise auf eine rechtswidrige Praxis, was ebenso unverantwortlich wäre.“

Die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten hat zuletzt einen Höchststand erreicht. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren es 3,48 Millionen, wie nach AFP-Informationen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag hervorgeht. Demnach waren dies rund 60.000 mehr als zum Jahresende 2023.

Ein Drittel aller Geflüchteten kam mit 1,18 Millionen aus der Ukraine. Ihre Zahl nahm seit Ende 2023 um rund 45.000 zu. Die Daten umfassen alle Menschen, die aus humanitären Gründen in Deutschland Schutz suchen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Ausreisepflichtig waren zum Stichtag 30. Juni nach den Angaben der Bundesregierung 226.882 Menschen. Allerdings hatten von ihnen 182.727 eine sogenannte Duldung, können also aus humanitären oder familiären Gründen derzeit nicht abgeschoben werden.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"