Berlin

Armut und Knast: Mehr Fälle „Fahren ohne Fahrschein“ als gedacht | ABC-Z

In Berlin kommen weit mehr Menschen für das Fahren ohne Ticket ins Gefängnis als bisher angenommen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Über alle Delikte hinweg geht etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, ins Gefängnis, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Beim Fahren ohne Ticket sind es sogar 50 Prozent. Bisher waren Schätzungen davon ausgegangen, dass nur jede siebte Person dafür ins Gefängnis geht, also knapp 14 Prozent.

Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat, die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches unter das „Erschleichen von Leistungen“ fällt. Möglich sind Geld-, aber auch Freiheitsstrafen. Bisher gab es lediglich Schätzungen, wie viele Menschen wegen Paragraf 265a ins Gefängnis kommen. Klar war bisher schon, dass die meisten Menschen, rund 95 Prozent, eine Geldstrafe erhalten, nur 5 Prozent eine Freiheitsstrafe. Wer das Geld nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten.

Im Auftrag des Kriminologischen Dienstes von Berlin haben sich Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität Köln mit der „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen“ befasst. Dafür haben sie sich 49.244 Fälle von Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2023 angeschaut. Darunter waren 77 Prozent Männer und 23 Prozent Frauen zwischen 19 und 87 Jahren mit einem monatlichen Höchsteinkommen von unter 1.000 Euro.

Arm, arbeitslos, wohnungslos

Die meisten dieser Fälle wurden per Strafbefehl entschieden – also ohne Gerichtstermin. Insgesamt wurden 65,5 Prozent der Geldstrafen getilgt. 32,6 Prozent wurden mindestens teils durch Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Bei Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein eine Geldstrafe erhielten, war die Rate wesentlich höher: 50,6 Prozent saßen mindestens einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe ab. Bei Diebstahl waren es 40 Prozent.

Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind, schreiben die Autorinnen in der Studie

Im Mittel sollten die Menschen für Fahren ohne Fahrschein Geldstrafen in Höhe von 54,9 Tagessätzen á 16,10 Euro zahlen, wobei der Tagessatz im Durchschnitt aller Delikte bei 22,30 Euro lag. „Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind“, schreiben die Autorinnen in der Studie.

„Die Menschen lösen kein Ticket, weil sie kein Geld haben“, ergänzt Bögelein auf taz-Nachfrage, „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“ So bleibe ihnen nichts anderes übrig, als wegen einer Geldstrafe in Haft zu gehen.

Weniger Menschen im Gefängnis, dennoch steigende Kosten

Im Februar hatte eine Parlamentarische Anfrage der SPD ergeben, dass in Berlin insgesamt immer weniger Menschen ins Gefängnis gehen, die Kosten im Justizvollzug jedoch weiter steigen. Die Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann sprachen gegenüber der taz von einem ineffizienten Justizsystem.

Laut der Anfrage waren 2025 rund 22 Prozent der Erstaufnahmen in Berlin auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückzuführen. Da ein Hafttag etwa 225 Euro kostet, gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro aus, um das Fahren ohne Ticket zu bestrafen – von Menschen, die Fahrkarten im Wert von 4 Euro nicht gezahlt haben und sich die Geldstrafen einfach nicht leisten können. Der Studie der Universität Köln zufolge brauchen die Betroffenen für die Tilgung von 60 Tagessätzen 3 Jahre.

Auf taz-Anfrage forderte Lehmann nun das Entkriminalisieren des Fahrens ohne Ticket. Vorstellen könne er sich auch ein besseres Angebot bei Sozialtickets oder gar die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV in Berlin.

Initiativen wie der Freiheitsfonds, die sich seit Jahren gegen die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen, fordern hingegen, Delikte wie das Fahren ohne Fahrschein gänzlich zu entkriminalisieren. Betroffene müssten dann weder in den offenen noch in den geschlossenen Vollzug. Ähnliches haben auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen mit kürzlich eingereichten Gesetzesentwürfen vor. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorstellen.

Back to top button