ARD und ZDF gehen juristisch gegen „Einbettung“ bei Joyn vor | ABC-Z

Der Coup, mit dem Pro Sieben Sat.1 seine Plattform Joyn für eine „Testphase“ mal eben um die Mediatheken von ARD und ZDF erweitert hat, sorgt für eine Kontroverse: ARD und ZDF gehen nun rechtlich gegen die sogenannte „Einbettung“ ihrer Mediatheken vor. Die private Sendergruppe ist sich indes keiner Schuld bewusst. Man handele rechtskonform und suche gerne weiter das Gespräch mit den Intendanten.
„Embedding nicht vereinbart“
„Eine Testphase, die das Embedding der ARD Mediathek auf Joyn vorsieht, wurde nicht vereinbart“, teilte die ARD der F.A.Z. auf Anfrage mit. „Wir haben einer solchen Integration unserer Inhalte ausdrücklich widersprochen.“ Die von Joyn „umgesetzte Form der Integration (Embedding)“ sei aus Sicht der ARD „rechtlich unzulässig und nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet.“
Ganz ähnlich äußerte sich das ZDF auf Anfrage. Der Sender habe „einer Integration der Mediathek in die Medienplattform Joyn in dieser Form nicht zugestimmt. Gegen die unzulässige Übernahme unserer Inhalte gehen wir rechtlich vor“. In den vergangenen Monaten habe man „gegenüber Joyn mehrfach die marktübliche Verlinkung der gesamten Mediathek zu rechtskonformen Bedingungen angeboten“ und sei „hierzu auch weiterhin bereit. Die Gespräche darüber führen wir gerne fort.“
Wie weit reichen die Verträge?
Dass Gespräche „fortgeführt“ werden, spielt darauf an, dass ARD und ZDF über ihrer Vermarktungstöchter tatsächlich Verträge mit Pro Sieben Sat.1 beziehungsweise mit der zu der Sendergruppe gehörende Marktingfirma Seven One geschlossen haben. Diese Verträge betreffen einzelne Programme – Serien und Filme -, die nun bei Joyn aufzufinden sind und an deren Werbevermarktung die Öffentlich-Rechtlichen verdienen.
Bei Pro Sieben Sat.1 interpretiert man den Rechtsrahmen aber so, dass man bei der Gelegenheit auch gleich die ganzen Mediatheken von ARD und ZDF in sein Angebot integrieren kann, mit dem Ergebnis einer Superplattform, wie sie dem Vorstandsvorsitzenden von Pro Sieben Sat.1, Bert Habets, seit langem vorschwebt.
Seven One: „Embedding ist zulässig“
„Embedding ist entsprechend der stetigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof rechtlich zulässig“, sagte ein Sprecher von Seven One gegenüber der Nachrichtenagentur epd. Das bestätige, „mit Blick auf die Mediatheken von ARD und ZDF“, auch Mark D. Cole, Mitglied des von den Ländern eingesetzten Zukunftsrats zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken. „Wir setzen weiterhin auf Kooperation statt Konkurrenz und freuen uns auf das Gespräch mit den Intendanten zu dem Thema“, sagte der Sprecher gegenüber epd.
Auf Anfrage der F.A.Z. hatte es von Pro Sieben Sat.1 zuvor geheißen, man habe „ein vorläufiges Beta-Testing auf Joyn gestartet, um mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu prüfen, wie wir am besten die ARD- und ZDF-Mediatheken-Inhalte embedden. Wir stehen hierzu in einem intensiven Austausch mit den Öffentlich-Rechtlichen und werden konkret zum Beta-Testing in Kürze einen weiteren Gesprächstermin haben.“
Der „weitere Gesprächstermin“ dürfte sich, den widerstreitenden Positionen folgend, kontrovers gestalten. Aus Sicht der ARD gestaltet ist die Lage nämlich wie folgt: Joyn nehme „einzelne Inhalte der ARD-Mediathek“ und baue „damit eine eigene ‚ARD Mediathek‘ in der Joyn Produktlogik“. Auswahl und Kuratierung der Inhalte erfolgten durch Joyn. „Spezifische Funktionen der ARD-Mediathek, wie zum Beispiel Barrierefreiheit, Möglichkeit der Personalisierung, ARD Player und Login, Kinderprofil oder Empfehlungslogiken, werden nicht übernommen.“
Das „Embedding“ habe auch „urheberrechtliche und medienrechtliche Konsequenzen, weil es die Rechte zum Beispiel von Produzenten, Autoren oder Sportrechtegebern betrifft“. Man sei „ausdrücklich offen und bereit für eine Kooperation mit Joyn“. Eine „Vernetzung der Inhalte von vertrauenswürdigen Medienmarken“ sei „wünschenswert und im Sinne von Auftrag und Nutzenden“. Deshalb habe man Joyn „mehrfach das Modell der Verlinkung von ARD-Inhalten angeboten“, daran halte man fest.