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Bundestag beschließt BAfög-Novelle – n-tv.de | ABC-Z


Bundestag billigt Novelle

Studierende bekommen ab August mehr Geld

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Höhere Regelsätze und eine Starthilfe von 1000 Euro: Nach langem Streit in der Ampel-Regierung bekommen Studierende in Deutschland künftig mehr Geld. Neben der finanziellen Unterstützung soll es weitere Erleichterungen geben. Die Neuerung tritt zum Wintersemester in Kraft.

Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops und anderen Lernmaterialien ermöglichen. Die Regelung ist in der BAföG-Novelle enthalten, die der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete.

Die Novelle sieht zudem eine Anhebung der Regelsätze um fünf Prozent sowie Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der monatliche BAföG-Höchstsatz liegt derzeit noch bei 934 Euro. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent. Inkrafttreten soll die Novelle zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August.

Einführung von Flexibilitätssemester

Der Verabschiedung war ein langer Streit innerhalb der Ampel-Koalition vorausgegangen. Der Kabinettsbeschluss vom März sah zunächst nur die neue Studienstarthilfe vor, aber keine Erhöhung der Regelsätze. Kritik daran kam von Studierendenvertretungen, aber auch aus den Ampel-Fraktionen SPD und Grüne. Die Ampel-Fraktionen einigten sich daraufhin auf eine Überarbeitung der Novelle.

Das Gesetz sieht auch weitere Erleichterungen für Berechtigte, etwa beim Wechsel der Studienfachrichtung sowie beim Antragsverfahren vor. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.

Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, “ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden”. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen.

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