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Anwaltsverein verärgert: Linke wollen Vorschlagsrecht beim Bundesverfassungsgericht | ABC-Z


Anwaltsverein verärgert

Linke wollen Vorschlagsrecht beim Bundesverfassungsgericht

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Die künftige Besetzung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht ohne Stimmen von der Linkspartei oder der AfD aus: Im neuen Bundestag verfügen Schwarz-Rot und die Grünen nicht mehr über eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Dass Linkenchef van Aken nun ein Vorschlagsrecht beansprucht, sorgt beim Anwaltsverein für Ärger.

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hat die Forderung von Linksparteichef Jan van Aken nach einem eigenen Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht kritisiert. “Das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehen ein Richterwahlverfahren vor, das die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten soll”, sagte Karpenstein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Es zielt auf einen breiten Konsens der beiden Wahlorgane Bundestag und Bundesrat ab, nicht jedoch auf öffentlichen Streit über angeblich bestehende Veto- und Vorschlagsrechte. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist viel zu wichtig, um sie in parteipolitischen Streit und tagespolitische Retourkutschen hineinzuziehen.”

Van Aken hatte gefordert, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird und der Linkspartei auch eine Nominierung zusteht. Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, für die Wahl ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag aber nicht über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, sind sie bei der Wahl auf Stimmen der Linken angewiesen. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten orientiert sich bisher an der Stärke der Fraktionen, die Linke wurde dabei bislang ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt. Dafür berücksichtigt der Schlüssel Union, SPD, Grüne und FDP.

Van Aken: Werden auch Kandidaten der CDU mitwählen

Dass auch die Linke einen Kandidaten für einen Richterposten am Verfassungsgericht vorschlagen darf, wäre “eine völlig vernünftige Lösung”, hatte van Aken der “Rheinischen Post” gesagt. “Wir sind eine der vier demokratischen Parteien im Bundestag.” Van Aken sagte, seine Fraktion werde bei einer Veränderung des Proporzschlüssels “natürlich” auch einen CDU-Kandidaten mitwählen, “auch wenn er nicht unser Herzenswunsch ist. Dafür dürfen wir aber genauso jemand vorschlagen, der nicht Herzenswunsch der CDU ist.”

Eine Veränderung des Schlüssels sei allein deshalb schon nötig, weil die FDP gar nicht mehr im Bundestag vertreten ist. “Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht”, sagte van Aken.

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