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Anbieter nicht immer im Recht: Streaming, Bank, Mail: Wann eine Kontosperre zulässig ist | ABC-Z


Anbieter nicht immer im Recht

Streaming, Bank, Mail: Wann eine Kontosperre zulässig ist

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Wenn man vom einen auf den anderen Tag keinen Zugriff mehr auf seine Accounts des täglichen Lebens hat, ist das mindestens ärgerlich. So gehen Sie vor, wenn Anbieter Ihnen den Zugang verwehren.

Plötzlich keinen Zugriff mehr auf Bank-Account, Streamingdienst oder E-Mail-Konto? Dann sind Verunsicherung und Ärger bei Betroffenen meist groß. “Aber oft gibt es einen konkreten Anlass”, sagt Rechtsexperte Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wann eine Kontosperrung gerechtfertigt ist – und wann nicht.

Hagge zufolge müssen Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und leicht verständlich erklären, welche Regeln gelten und wann es zu einer Sperre kommen kann. Das können etwa Zahlungsverzug, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Vertragsverletzungen sein. Kommt es aufgrund eines solchen Vorfalls zur Kontosperrung, müssen Betroffene laut Hagge in der Regel darüber informiert werden und die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

Widerspruch kann helfen

Was hingegen nicht geht: ein Konto grundlos zu sperren. Auch nicht, wenn sich Anbieter in den AGB diese Möglichkeit versuchen einzuräumen. Solche Klauseln sind Hagge zufolge unwirksam. “In jedem Fall gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit”, sagt der Verbraucherschützer. “Oft reichen mildere Maßnahmen wie Verwarnungen oder Teil-Sperren aus.” Willkürliche oder unfaire Sperren seien verboten. Eine vollständige Blockade sei vielmehr nur dann erlaubt, wenn akute Gefahr besteht – etwa bei einem Betrugsverdacht.

Empfinden Verbraucher eine Sperrung als unberechtigt, können sie sich dagegen wehren. “Widerspruch einlegen und dem Anbieter eine Frist zur Entsperrung setzen, das sind die ersten Schritte”, erklärt Hagge. Einen entsprechenden Text für einen Musterbrief finden Betroffene auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wichtig: Beweise wie E-Mails, Screenshots oder Chatverläufe sichern, um im Streitfall beweisen zu können, richtig gehandelt zu haben. Reagiert der jeweilige Anbieter nicht, können Schlichtungsstellen wie die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingeschaltet werden.

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