Amtsgericht Starnberg: Körperverletzung im Drogeriemarkt – Starnberg | ABC-Z

Für die beiden Männer ist es ein ganz normaler Arbeitstag – bis da plötzlich dieser junge Mann in dem Drogeriemarkt in Starnberg auftaucht. Eine Kollegin erkennt den damals 22-Jährigen, der zwei Monate zuvor, im Januar 2024, in dem Laden Kopfhörer geklaut haben soll. Nun wollen die zwei Mitarbeiter des Drogeriemarktes den jungen Mann mit ins Büro nehmen und seine Personalien feststellen, um eine Strafanzeige wegen des Diebstahls fertigen zu können. Der junge Mann aber weigert sich, mitzukommen. Es kommt zu einem Gerangel.
Weil die Schilderungen über den genauen Ablauf der Auseinandersetzung im März vergangenen Jahres auseinandergehen, mussten sich die beiden Mitarbeiter des Drogeriemarktes im Alter von 33 und 51 Jahren am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den heute 23-Jährigen nicht nur aufgehalten, sondern auch mindestens fünf Minuten auf dem Boden festgehalten zu haben. Dabei sollen sie so hart gegen den jungen Mann vorgegangen sein, dass dieser Kreislaufprobleme bekam und leichte Verletzungen erlitt.
Die Angeklagten wiederum gaben an, dass sie die Situation beruhigen wollten. Der junge Mann sei der Bitte, ihnen ins Büro zu folgen, jedoch nicht nachgekommen und habe sie beleidigt und versucht, zu fliehen. Daraufhin hätten sie versucht, ihn aufzuhalten. Dann sei es zum Gerangel gekommen. „Wir haben ständig versucht, die Situation zu deeskalieren“, erklärte der 33-jährige Angeklagte. Sein damaliger Kollege gab an, er habe sich bedroht gefühlt, weil der junge Mann eine Bierflasche in der Hand gehalten habe. Deshalb habe er versucht, ihm während des Gerangels die Glasflasche abzunehmen. „Das hat keinem von uns Spaß gemacht“, berichtete er.
Der junge Mann, heute 23 Jahre alt, sagte als Zeuge vor Gericht aus. Er habe sich im Drogeriemarkt lediglich eine Duftprobe aufsprühen wollen, erklärte der Arbeitssuchende. „Wenn man kein Geld hat, macht man das so.“ Plötzlich hätten ihn die beiden Mitarbeiter aufgefordert, mitzukommen. „Ich habe aber nichts getan“, sagte der 23-Jährige – folglich wollte er auch nicht mitkommen. Wegen seiner Weigerung hätten ihn seine Kontrahenten dann festgehalten und zu Boden gebracht. Weil er damals verschiedene Medikamente einnahm, sei durch die Auseinandersetzung sein Kreislauf zusammengebrochen.
Zwei weitere Zeuginnen, die Filialleiterin und eine Polizistin, konnten genau wie die Bilder aus einer Überwachungskamera nicht zu einer eindeutigen Klärung des Vorfalls beitragen. Das Gericht entschied deshalb, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der 33-Jährige muss 300 Euro zahlen, sein älterer Kollege 1800 Euro. Das Geld kommt der Starnberger Tafel sowie der Tabaluga-Stiftung in Tutzing zugute.