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Ampel plant Verschärfung der Meldepflicht für Bürgergeldempfänger | ABC-Z

Stand: 09.10.2024 18:13 Uhr

Mit einer schärferen Meldepflicht will die Regierung künftig mehr Bürgergeldempfänger in Arbeit bringen – manche von Ihnen sollen sich den Plänen zufolge monatlich beim Jobcenter melden müssen. Kritik kommt von den Ländern und Verbänden.

Die Ampelkoalition plant, die Meldepflichten für Bürgergeldempfänger zu verschärfen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Leistungsbeziehende unter bestimmten Umständen monatlich im Jobcenter erscheinen müssen.

Die verschärfte Meldepflicht soll greifen, wenn sie als notwendig für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt angesehen wird. Ein persönliches Erscheinen im Jobcenter wäre dabei verpflichtend – telefonische oder digitale Kontaktaufnahmen wären dann nicht mehr ausreichend.

Beschlossen wurde eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums, die nun an die Ampel-Fraktionen im Bundestag weitergeleitet wird. Sie sollen das Gesetz ausarbeiten.

Verschärfung im Rahmen der Wachstumsinitiative

Die Neuregelung ist Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Ziel der Verschärfung ist es, Integrationschancen durch intensiveren Kontakt besser zu nutzen. Die Regelung richtet sich insbesondere an Personen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, wie etwa an Weiterbildungen, Integrations- oder Sprachkursen.

Durch eine “erhöhte Kontaktdichte” solle künftig sichergestellt werden, “dass vorhandene Integrationschancen besser genutzt werden”, heißt es in dem Entwurfspapier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Es sei wichtig, mehr Menschen, die heute noch Bürgergeld beziehen, in Arbeit zu bringen, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Widerstand aus Ländern und Verbänden

Die Pläne stoßen jedoch auf scharfe Kritik vonseiten der Länder und Verbände. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen. Insbesondere wird bemängelt, dass die monatliche Meldepflicht als unangemessener Eingriff in die Organisation der Jobcenter wahrgenommen wird. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag äußerten sich ebenfalls kritisch.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) plädierte zudem dafür, die Meldepflicht auf arbeitslose Leistungsberechtigte in den ersten zwölf Monaten zu beschränken. Diese Gruppe steht auch für die Bundesregierung besonders im Fokus, weil über regelmäßige persönliche Kontakte ein längerfristiger Leistungsbezug möglicherweise verhindert werden könnte.

Sanktionen bei Verstößen

Laut Arbeitsministerium sind für Meldeversäumnisse die üblichen Sanktionen vorgesehen. Sollten Betroffene der neuen verschärften Regelung ohne wichtigen Grund gegen die Auflagen verstoßen, wird laut Sozialgesetzbuch das Bürgergeld um zehn Prozent des Regelbedarfs gekürzt. In Fällen von Arbeitsverweigerung oder Ablehnung von Eingliederungsmaßnahmen könnte die Kürzung sogar bis zu 30 Prozent betragen.

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