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Ampel plant für arbeitslose Leistungsberechtigte monatliche Gesprächspflicht im Jobcenter | ABC-Z


“Integrationschancen nutzen”

Ampel plant monatliche Gesprächspflicht im Jobcenter

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Die Ampel versucht, ihre Wachstumsinitiative mit Leben zu füllen. Ein Element soll die schnellere Vermittlung von Menschen in Arbeit sein. In einem Entwurf plant das Kabinett für arbeitslose Leistungsberechtigte einen Besuch im Jobcenter pro Monat. Die Idee erzeugt reichlich Kopfschütteln.

Bürgergeld-Empfänger sollen künftig unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, sich monatlich persönlich beim Jobcenter zu melden. Das sieht ein Änderungsentwurf der Ampel-Regierung vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Darin heißt es: “Für arbeitslose Leistungsberechtigte wird eine monatliche Meldepflicht eingeführt, wenn dies für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.”

Durch eine “erhöhte Kontaktdichte” solle künftig sichergestellt werden, “dass vorhandene Integrationschancen besser genutzt werden”, heißt es weiter in dem Entwurfspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Angestrebt seien persönliche Gespräche im Jobcenter. Es würde demnach künftig nicht reichen, sich digital oder telefonisch beim Amt zu melden.

Scharfe Kritik kommt aus Ländern und Verbänden

Ob die neue Meldepflicht aber tatsächlich kommt und für wen, ist derzeit noch unklar. Aus den Ländern und von Verbänden gibt es erheblichen Widerstand gegen den Entwurf, dem der Bundesrat noch zustimmen muss.

Wie in einer Anlage zum Entwurf vermerkt ist, sehen die Länder in einer monatlichen Meldepflicht “einen unangemessenen Eingriff in die örtliche Ermessenausübung und die Organisation der Jobcenter”. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag hätten sich ähnlich kritisch geäußert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Eingrenzung der betroffenen Personengruppe auf arbeitslose Leistungsberechtigte in den ersten zwölf Monaten bevorzugen würde. Diese Gruppe steht auch für die Bundesregierung besonders im Fokus, weil über regelmäßige persönliche Kontakte ein längerfristiger Leistungsbezug möglicherweise verhindert werden könnte.

Mehr Druck für Wachstumsinitiative

Anders als die BA kann sich die Ampel eine Meldepflicht aber auch für andere Leistungsempfänger vorstellen, etwa für Absolventen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Integrations- oder Berufssprachkursen. Auch bei Jugendlichen oder “Personen mit komplexeren Problemlagen” seien persönliche Pflicht-Gespräche zu erwägen, heißt es. Die Bundesregierung habe das Justizministerium auch um eine Rechtsprüfung gebeten, deren Ergebnis noch ausstehe, heißt es.

Die Einführung einer monatlichen Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger ist Teil der sogenannten Wachstumsinitiative, die die Bundesregierung vor einigen Wochen beschlossen hatte. Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte, dass es für mehr wirtschaftliche Kraft im Land ein größeres Angebot an Arbeit brauche. Es sei deshalb “unter anderem wichtig, mehr Menschen, die heute noch Bürgergeld beziehen, in Arbeit zu bringen”, erklärte er.

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