Altlasten der Monsanto-Übernehmen: Bayer soll wegen Giftstoff PCB 160 Millionen Euro zahlen – Wirtschaft | ABC-Z

Der Chemie- und Agrarkonzern Bayer hat in den USA erneut einen schweren juristischen Rückschlag erlitten. Es geht um die schon seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB. Diese wurde einst von der US-Firma Monsanto hergestellt, die Bayer im Jahr 2018 übernommen hat. Die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit PCB sind – wie auch der milliardenschwere Streit rund um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat – ein teures Erbe der ohnehin milliardenschweren und für das Unternehmen mit Problemen belasteten Übernahme des US-Saatgutkonzerns.
Im konkreten Fall geht es um die Klage dreier Lehrer, die vor Jahren an einer Schule im US-Bundesstaat Washington beschäftigt waren. Das oberste Gericht des Bundesstaates Washington setzte ein erstinstanzliches Urteil gegen Bayer aus dem Jahr 2021 wieder in Kraft. Dieses hatte drei Lehrern Schadenersatz in Höhe von umgerechnet insgesamt 160 Millionen Euro zugesprochen.
Mehr als 200 Schülerinnen und Schüler, Angestellte und Eltern führen ihre Krebserkrankungen, Schilddrüsenleiden, neurologischen Schäden und andere Gesundheitsprobleme darauf zurück, dass PCB – die Abkürzung steht für polychlorierte Biphenyle – ihrer Ansicht nach aus den Leuchten der Schule entwichen sind.
Bayer hält das Urteil des Supreme Courts von Washington für falsch und prüft Rechtsmittel dagegen. Ein Berufungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres ein Urteil aus dem Jahr 2021 aufgehoben, das ihnen den sehr hohen Schadenersatz zugesprochen hatte. Die Klägerseite hatte sich daraufhin an das oberste Gericht des Bundesstaates gewandt. Bayer wollte dann zudem die Frage des Strafschadenersatzes von den obersten Richtern klären lassen. Denn das Unternehmen vertritt die Auffassung, „dass das Produkthaftungsgesetz im Staat Washington keinen Strafschadenersatz zulässt, wie er in diesem und den anderen Fällen zugesprochen wurde“. Die obersten Richter kamen nun aber zu dem Schluss, dass das Recht des Bundesstaates Washington in der ersten Instanz richtig angewendet wurde. Bereits im August hatte Bayer eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle geschlossen, die in Zusammenhang mit der Schule stehen – mit Ausnahme der Fälle, über die jetzt das oberste Gericht in Washington entschieden hat. Die Kosten aller PCB-Verfahren seien durch Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgedeckt, heißt es von Bayer.





















