Geopolitik

Altkanzler: Schröder verzichtet im Streit um Bundestagsbüro auf Klage in Karlsruhe | ABC-Z

Im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag verzichtet Altbundeskanzler Gerhard Schröder auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Schröders Anwalt Michael Nagel teilte mit, der 81-Jährige werde das Gericht in Karlsruhe “aus gesundheitlichen Gründen” nicht mehr anrufen. Die Frage, ob dem SPD-Politiker ein Büro zusteht oder nicht, bleibt Nagel zufolge aber weiterhin “offen und umstritten”.

Schröders Büro im Bundestag wurde samt Mitarbeitern durch den
Haushaltsausschuss des Bundestags 2022 “ruhend gestellt”
. Begründet
wurde dies damit, dass er “keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt”
mehr wahrnehme. Als ausschlaggebend für die Entscheidung gilt jedoch
auch die Nähe des ehemaligen Kanzlers zur russischen Regierung.

Verwaltungsgerichte urteilten gegen Schröder

Der Altkanzler klagte dagegen vor den Verwaltungsgerichten. Vergangene Woche scheiterte Schröder in dritter Instanz mit seiner Klage. Das Bundesverwaltungsgericht teilte zum Urteil mit, in dem Fall nicht zuständig zu sein. Ob Schröder ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

Auch die erste und zweite Instanz hatten Schröder zuvor einen rechtlichen Anspruch auf sein ehemaliges Büro verweigert: Weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichheitssatz heraus könne ein Rechtsanspruch auf ein Büro abgeleitet werden. Ob er ein Büro zugesprochen bekomme, hänge von der angemessenen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und letztlich von der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ab – also des Bundestags.

Back to top button