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Sturm naht: Haus und Wohnung gegen Schäden sichern

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Der erste Herbststurm ist angekündigt: An der Küste und in Höhenlagen soll es windig werden – richtig windig. Was man jetzt besser zumacht, festbindet und überprüft. Und wer zahlt, wenn es doch was umhaut.

Die kommenden Tage können an der Küste und in Höhenlagen ungemütlich werden. Der Deutsche Wetterdienst kündigt bis zum Donnerstag starke Winde bis hin zu Sturmböen an. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das: mögliche Gefahrenquellen sichern. Andernfalls haften sie unter Umständen für entstandene Schäden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Heißt konkret: Alles, was herumfliegen kann, sollte gesichert oder weggeräumt werden. Also Garten- und Balkonmöbel sichern, Markisen einfahren und lieber einmal zu viel Balkonkästen oder Blumenkübel auf Fenstersimsen prüfen, damit sie nicht heruntergeweht werden und Passanten gefährden.

Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. Es lohnt ein Blick auf die Befestigungen des Balkonkraftwerks. Und auch das Dach wird besser regelmäßig kontrolliert. Denn bei einem Sturm müssen Eigentümer im Zweifel nachweisen können, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 97/16).

Bäume kontrollieren, Schäden für Versicherung dokumentieren

Ebenfalls wichtig: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (Az.: III ZR 225/2003), erklärt die Stiftung Warentest. Stürzt ein Baum bei einem Sturm trotzdem aufs Haus des Nachbarn, ist der Schaden in der Regel versichert. Waren bereits Anzeichen für fehlende Standfestigkeit sichtbar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. War keine Vorschädigung sichtbar, ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.

Wichtig für die Abwicklung möglicher Schäden durch die Versicherung: sauber dokumentieren, ohne sich selbst zu gefährden. Anschließend prüfen: wie lassen sich Folgeschäden minimieren? Versicherte unterliegen laut Bund der Versicherten der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen – also zum Beispiel Schäden im Dach zunächst notdürftig mit einer Plane abdichten.

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