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Allerheiligen: Diese Münchner Clubs feiern trotz Tanzverbot | ABC-Z

München – Zwischen 31. Oktober und 1. November darf in fünf Clubs laut gefeiert werden, trotz des sogenannten Tanzverbots. So hat es das Kreisverwaltungsreferat (KVR) offenbar durchgewunken. Das Verbot herrscht in Bayern grundsätzlich an Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag sowie Totensonntag.

Mit dabei sind zum Monatswechsel die Black Box, Freiheitshalle, Milchbar, Fat Cat, Prosecco Bar und Goldener Reiter. Insgesamt bei 19 Veranstaltungen soll bei den anstehenden Tagen der Stille weitergetanzt werden.

“Wir zwingen ja auch niemanden zum Tanzen”

Bisher wurden offenbar zehn Feste vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) genehmigt. Die Initiative dafür kommt vom alljährlichen Bund für Geistesfreiheit München (bfg). “Wir sind guter Dinge, dass es auch bei den anderen Veranstaltungen keine Probleme geben wird”, sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des BFG München.

Tammelleo findet die Tanzverbotsregelungen unzeitgemäß und kritisiert, dass erst am Montag und nach erneuter Nachfrage die Genehmigungen für die Veranstaltungen am 31. Oktober und 1. November kamen. Die BFG-Vorsitzende bemängelt grundsätzlich die rechtlichen Hürden, um an den stillen Tagen laute Feiern abhalten zu dürfen. “

Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. Wir zwingen auch keinen zu tanzen”, sagt sie und beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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