Alfons Schuhbeck: Plädoyers im Prozess der Insolvenzverschleppung – München | ABC-Z

Im Prozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Corona-Hilfen fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten für den 76-Jährigen – unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts.
Das Firmenimperium, das Schuhbeck aufgebaut habe, sei ihm „leider Gottes über den Kopf gewachsen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe aber auch „aus grobem Eigennutz“ gehandelt. Besonders verwerflich sei es, dass Schuhbeck die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt habe. Schuhbeck habe viel zu lange versucht, „das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten“.
In die Strafforderung eingerechnet ist auch schon die Strafe wegen Steuerhinterziehung, die Schuhbeck eigentlich derzeit im Gefängnis absitzen müsste. Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich im laufenden Prozess mit dem Gericht geeinigt, dass sich der Strafrahmen für Schuhbeck zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten bewegen soll; Grundlage dafür war das umfassende Geständnis, das Schuhbeck zu Prozessbeginn abgelegt hatte. Schuhbeck hatte die Vorwürfe im neuen Prozess gegen ihn eingeräumt und zugegeben, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Corona-Hilfen beantragt zu haben.
Die Haftstrafe, die Schuhbeck derzeit bereits verbüßt, ist aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. Nach Angaben seiner Anwälte ist er unheilbar an Krebs erkrankt und wird derzeit außerhalb des Gefängnisses behandelt. Wann er wieder zurück in die Haft muss, ist unklar.
Von der Marke Alfons Schuhbeck ist wenig übriggeblieben
Insolvenzverwalter Max Liebig geht nach eigener Aussage vor dem Landgericht München I davon aus, dass den Gläubigern von Schuhbecks Firmengeflecht nur ein Bruchteil der geforderten Summe zurückgezahlt werden könne. Er spricht von einer Quote im niedrigen zweistelligen Bereich. Jahrelang habe es keine nennenswerte Buchhaltung gegeben – und die meisten Firmen waren schon 2015 pleite, lange bevor Insolvenz angemeldet wurde.
Damals war Schuhbeck noch ein Sternekoch und galt als Platzhirsch vom Münchner Platzl, als gutmütiger und erfolgreicher Patriarch in einem Geflecht aus Firmen, von denen die meisten seinen Namen trugen. „Einen echten Wert gab es nur durch die Marke Alfons Schuhbeck“, sagt Insolvenzverwalter Liebig. Denn im Zentrum aller Unternehmen habe in erster Linie diese Marke gestanden: „Das Interessante und Spannende war natürlich der Name und die Aura, die da drumherum gebaut wurde.“
Von dieser Aura ist inzwischen nicht mehr viel übriggeblieben. Innerhalb von drei Jahren steht Schuhbeck nun schon das zweite Mal vor Gericht, 2022 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. Laut seinen Angaben vor Gericht bekommt Schuhbeck 1138,76 Euro Rente: „Davon lebe ich.“ Sein Bruder zahle seine Krankenversicherung, mit der Miete für seine Wohnung, die 4800 Euro im Monat koste, sei er im Rückstand. Freunde gäben ihm Geld dafür, aber das reiche nicht. „Insgesamt muss ich meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen.“