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Affäre um Buchhandlungspreis: Falsche Absage aus dem Hause Weimer | ABC-Z

Die Bedeutung scheinbar profaner Dinge stellt sich manchmal erst Jahrhunderte später durch historische Forschung heraus. Ganz so lange hat es im Falle einer E-Mail aus dem Haus des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. Februar 2026 nicht gedauert. An jenem Dienstag um 13.37 Uhr verschickte der Ansprechpartner für den diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis eine Absage an die Buchläden „Golden Shop“ in Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen.

„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. Und weiter: „Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht.“

Knapp eine Stunde zuvor ging eine gleichlautende E-Mail auch an die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. So berichten es die Anwälte der Buchläden und so bestätigten es Laden-Mitarbeiter*innen der taz.

Es klingt wie eine Standardabsage, wie sie wohl schon zigfach bei Förderprogrammen verschickt wurde. Allein: Der Inhalt ist offenkundig unwahr.

Jury wollte Buchhandlungen auszeichnen

Denn nicht die Jury hatte entschieden, dass die drei Buchhandlungen beim diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis nicht bedacht werden, sondern der Ausrichter des Preises, der „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ (BKM), eine Behörde, an dessen Spitze Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht.

Versendet wurde die Absage an die drei Buchläden nach taz-Informationen „Im Auftrag“ von einem BKM-Mitarbeiter, der Ansprechpartner für den Buchhandlungspreis ist.

Eine Sprecherin des BKM bestätigte auf Anfrage der taz, bei dem Schreiben handle es sich um „eine standardisierte Absage.“ Die E-Mail sei an alle Buchhandlungen gegangen, die nicht ausgezeichnet werden sollten. Und: „Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe.“

Wie aus einer Stellungnahme der Jury vom 9. März hervorgeht, wollte diese die drei Buchhandlungen durchaus auf der Liste der insgesamt 118 nominierten Läden haben.

Wie die An­wäl­t*in­nen der drei Buchläden am Mittwoch gemeinsam mitteilten, hätten der „Golden Shop“ in Bremen sowie der Laden „Rote Staße“ aus Göttingen sogar als „besonders herausragende Buchhandlungen“ ausgezeichnet werden und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten sollen.

Dazu erklärte die BKM-Sprecherin auf Anfrage der taz: „Aus Gründen des Geheimschutzes können wir dazu keine Auskunft geben.“ Erst eine durch das BKM angestrengte Abfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ ergab angebliche „Erkenntnisse“ über die Buchläden, was das BKM veranlasste, die Läden ohne weiteren Hinweis auszuschließen und eine Preisliste mit 115 Einträgen zu veröffentlichen, wie die Süddeutsche Zeitung aufdeckte.

Anwälte sehen Amt des Kulturstaatsministers beschädigt

„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig“, erklärte hingegen Rechtsanwalt Sven Adam, der die Buchhandlung „Rote Straße“ aus Göttingen vertritt. Weimer habe nicht nur den Buchhandlungspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt.

Eigentlich hätte der Preis im Rahmen der Leipziger Buchmesse verliehen werden sollen, doch Weimer hatte am Dienstag die Veranstaltungen wegen angekündigter Proteste abgesagt. Weimer war für sein Vorgehen von zahlreichen Kulturschaffenden und Verbänden sowie aus den Reihen der Grünen, Linken und SPD kritisiert worden.

Die Linke im Bundestag forderte angesichts des Bekanntwerdens der E-Mail am Mittwoch sogar Weimers Rücktritt. „Der Jury, die im Gegenteil an der Nominierung bewusst festgehalten hatte, die Verantwortung für die eigene politische Entscheidung zuzuschustern, ist feige und respektlos“, erklärte David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, Weimer sei damit „ungeeignet für das Amt eines Staatsministers“.

Der Kulturstaatsminister hatte zuvor sein Vorgehen in den Mittwochsausgaben der Zeitungen der Funke Mediengruppe verteidigt und erklärt, die Prüfung der Verfassungstreue im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens werde „nur in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“. „Und wenn der Verfassungsschutz dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner Sicht nicht preiswürdig sein.“

Buchläden klagen gegen Datenübermittlung

Beim Haber-Verfahren stellen Ministerien beim Bundesamt für Verfassungsschutz Anfragen, ob Erkenntnisse über Zuwendungsempfänger vorliegen. „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung ‚Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen“, sagte Weimer. Er spielte damit auf ein Kunstwerk an, das die Hausfassade des „Golden Shop“ in Bremen schmückt und diesen Satz beinhaltet.

Die Buchhandlungen haben nun laut Mitteilung ihrer An­wäl­t*in­nen Klagen gegen den BKM sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Datenübermittlung festzustellen.

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