AfD-Verbotsverfahren: Spahn lehnt Grünen-Vorstoß zu AfD-Verbotsverfahren ab | ABC-Z

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat die Einladung der Grünen zu Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren nicht angenommen. Das sagte er in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Stattdessen werde man zunächst in der Koalition darüber reden, was die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz bedeute, sollte sie gerichtlich bestätigt werden. Erst danach könne sich Spahn formale Gespräche mit anderen vorstellen.
Spahn äußerte Kritik an den Grünen. Diese hätten ihren Vorstoß sehr schnell über die Medien verbreitet. “Wenn es ernsthaft gemeint wäre, würde man nicht zuerst öffentlich davon lesen.”
Der Politiker kritisierte auch, dass zu viel über ein Verbotsverfahren geredet werde. Das helfe der extremen Rechten, “sich dann irgendwie in diesen Märtyrer-Status zu begeben”, sagte er. Ein Verbotsverfahren müsse auf sehr festen Füßen stehen, die er aktuell noch nicht sehe.
SPD und Linke haben Gesprächen mit den Grünen zugestimmt
Vor einigen Tagen hatte die Spitze der Bundestagsfraktion der Grünen die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linken zu Gesprächen über einen möglichen AfD-Verbotsantrag eingeladen. SPD und Linke haben den Gesprächen zugestimmt. Gemeinsam mit den Grünen hätten diese drei Parteien aber zusammen keine Mehrheit im Bundestag, um ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung können einen Verbotsantrag stellen, das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann darüber. Eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie die demokratische Grundordnung nachweislich nicht nur ablehnt, sondern auch aktiv bekämpft.
Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Die AfD reichte wenige Tage später Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ein. Daraufhin gab der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage ab: Bis zu einer Gerichtsentscheidung in der Klage wird das Amt
die AfD nicht offiziell als gesichert rechtsextremistisch führen,
sondern weiterhin als Verdachtsfall.