AfD-Verbot: “Auch eine 30-Prozent-Partei kann verboten werden” | ABC-Z
Der Verfassungsrechtler Christian Waldhoff ist Experte für Parteiverbote. Er sagt: Die AfD sei gefährlich, doch noch fehlten Beweise für ihre Verfassungsfeindlichkeit.
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Christian Waldhoff warnt davor, die AfD ohne ausreichende Beweise zu verbieten, da der aktuelle Antrag im Bundestag nicht genügend belastendes Material enthält. Er betont, dass die Anforderungen an ein Parteiverbot hoch sind und es schwierig ist, der AfD Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen. Trotz der Gefährlichkeit der AfD müsse man warten, bis genügend Beweise vorliegen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Waldhoff sieht die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts als wichtige Maßnahme, um die Demokratie gegen rechte Gefahren zu schützen.
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Wie kann man nachweisen, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist? Christian Waldhoff hat es einst versucht: Er vertrat den Bundesrat, als dieser die NPD verbieten lassen wollte, ohne Erfolg. Jetzt fordern Abgeordnete im Bundestag ein Verbot der AfD. Waldhoff warnt die Parlamentarier: Sie würden unterschätzen, wie wichtig es sei, genügend Beweise zu haben.
ZEIT ONLINE: Herr Waldhoff, Sie haben im letzten Parteiverbotsverfahren gegen die NPD (2013–2017) vor dem Bundesverfassungsgericht den Bundesrat vertreten. Jetzt erreicht eine neue Verbotsdebatte den Bundestag – eine fraktionsübergreifende Gruppe will die in Teilen rechtsextreme AfD verbieten lassen. Wie hoch schätzen Sie die Erfolgschancen dafür ein?