AfD und Linke wollen mit Eilanträgen Sondersitzungen verhindern | ABC-Z

Union und SPD wollen mit Sondersitzungen des alten Bundestags ihre neuen Finanzpläne durchbringen. Dagegen wehren sich die AfD und die Linke. Ihre Fraktionen klagen nun vor dem Verfassungsgericht.
AfD und Linke wollen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zu den Finanzplänen von Union und SPD verhindern. Die AfD reichte eine sogenannte Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Einzelne Abgeordnete der AfD und die ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar hatten nach eigenen Angaben ebenfalls bereits Karlsruhe angerufen.
Auch die Linke will die Pläne mit einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Wie die amtierende Fraktionsführung mitteilte, stellten einzelne Bundestagsabgeordnete und die künftige Fraktion den Antrag auf eine einstweilige Anordnung.
Union und SPD setzen auf alte Mehrheiten
CDU, CSU und SPD hatten in ihren Sondierungen für eine Koalition vereinbart, die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu schaffen. Die dafür nötigen Grundgesetzänderungen sollten eigentlich am Donnerstag ins Plenum eingebracht und am 18. März noch vom alten Bundestag beschlossen werden.
Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die nach der Konstituierung des neuen Bundestags nicht mehr ohne Stimmen aus AfD oder Linkspartei möglich ist. Diese Sondersitzungen lehnen AfD und Linke ab. Die erste Sitzung des neuen Bundestages ist erst für den 25. März vorgesehen, bis dahin gilt der alte als arbeitsfähig.
Brandner: Entscheidung beim neuen Bundestag
Die AfD stellt juristisch in Frage, ob der Bundestag mit der alten Sitzverteilung aber noch die Legitimität hat, in einer so wichtigen Frage Entscheidungen zu treffen, wenn die Wähler im neuen Parlament für ganz andere Mehrheiten gesorgt haben.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas dürfte den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammenrufen, „nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen“, argumentierte der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner. „Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.“
Zuvor hatte die Bundestagspräsidentin klargemacht, dass sie die für den 13. und 18. März geplanten Sondersitzungen nicht absagen werde. Ein Drittel der Abgeordneten könne nach Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung beantragen und die beiden Fraktionen von Union und SPD bildeten mehr als ein Drittel der Abgeordneten, sagte sie im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Insofern sei sie zur Einberufung verpflichtet.
Pellmann: „Politische Entmündigung“
Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, sprach von einer „politischen Entmündigung“ des neu gewählten Bundestags. Insbesondere die vielen neu gewählten Abgeordneten wären von der Entscheidung „ausgeschlossen und ausgenommen“.
Pellmann verwies darauf, dass das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl am 14. März festgestellt werden solle. Der neue Bundestag müsse sich danach „umgehend“ konstituieren.
Linke lehnt auch Konzept des Finanzpakets ab
Die Linke prüft nach Pellmanns Aussage zudem, ob sie auch inhaltlich gegen das Finanzpaket rechtlich vorgeht. Das werde entschieden, wenn der Gesetzentwurf vorliege. Pellmann dämpfte die Erwartungen an seine Fraktion, den Plänen zu einer Zweidrittelmehrheit zu verhelfen.
Die Co-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sieht in dem zwischen Union und SPD vereinbarten Papier „sozialen Sprengstoff“. Bei den Themen Mieten, Gesundheit und Pflege fehlten etwa konkrete Entlastungen der Bürger, beklagte sie. Reichinnek kündigte zudem an, dass ihre Fraktion grundsätzlich eine Abschaffung der Schuldenbremse befürwortet und diese im neuen Bundestag auch mittragen wolle. „Aber als Gesamtes“, wandte sie ein.