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AfD muss Bundesgeschäftsstelle 2026 räumen | ABC-Z

Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Eine Güteverhandlung zwischen der Partei und dem Hauseigentümer war vor einer Woche gescheitert.

Der Eigentümer der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf will die AfD nicht länger als Mieter dulden. Hintergrund ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht von Vermieter Lukas Hufnagl verstieß die Partei damit gegen Vorgaben.

Der österreichische Immobilieninvestor kündigte der AfD deswegen fristlos, ohne sie vorher abzumahnen. Er verlangt eine Räumung vor dem Ende der Mietverträge, die bis Ende 2027 laufen, aber Sonderkündigungsrechte beinhalten.

Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Es handele sich „um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung“, erklärte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. „Wir sehen der Entscheidung mit Zuversicht entgegen“, erklärte er vor der Urteilsverkündung.

In der Verhandlung bot die AfD an, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen. Der Kläger lehnte das Angebot ab. Einen Gegenvorschlag machte der österreichische Investor nicht. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.

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