Geopolitik

AfD: Lars Klingbeil zeigt sich offen für AfD-Verbotsverfahren | ABC-Z

SPD-Parteichef Lars Klingbeil hat sich offen für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD gezeigt. “Wenn der Verfassungsschutz feststellt, dass das eine gesichert
rechtsextreme Partei ist, dann müssen alle Maßnahmen ergriffen und
geprüft werden”, sagte der Vizekanzler auf einem Parteitag der niedersächsischen SPD
in Wolfenbüttel. Ein Verbot der AfD dürfe nicht pauschal ausgeschlossen werden.

“Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es
wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns
nicht zu machen”, sagte Klingbeil weiter. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
steht einem möglichen AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. Er
hatte sich dafür ausgesprochen, die Partei inhaltlich zu bekämpfen. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte zuletzt, das
Gutachten des Verfassungsschutzes allein reiche aus seiner Sicht nicht für ein
Verbotsverfahren. 

AfD wehrt sich juristisch gegen Hochstufung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” hochgestuft. Die AfD geht rechtlich dagegen vor. Sie hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gestellt, um die Einstufung rückgängig zu machen. Bis zur gerichtlichen Klärung führt der Verfassungsschutz die Partei daher weiterhin lediglich als Verdachtsfall.

Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Anforderungen sind hoch. Zum einen gilt es, der Partei eine verfassungsfeindliche Gesinnung nachzuweisen. Zum anderen muss der Nachweis erbracht werden, dass die Partei ihre Ziele aktiv und kämpferisch verfolgt und die Erfolgsaussichten realistisch sind.

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