AfD droht offenbar Millionenstrafe – Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung | ABC-Z

Berlin. Hat die AfD die Millionen-Spende eines Strohmanns angenommen? „Spiegel“-Recherchen legen das nahe. Österreichische Behörden ermitteln.
Laut Recherchen des „Spiegel“ und des österreichischen „Standard“ haben österreichische Behörden nach einer Millionenspende für die AfD Ermittlungen eingeleitet. Demnach steht der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung und der Geldwäsche im Raum.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik – meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der
Werbevereinbarung
zu.
Die AfD hatte vor wenigen Wochen der Bundestagsverwaltung eine Parteispende von rund 2,35 Millionen Euro gemeldet. Als Spender wurde auf der Webseite des Bundestags Gerhard Dingler aus Österreich genannt. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Landesgeschäftsführer der rechtspopulistischen FPÖ in Vorarlberg. Dingler hatte in einer Stellungnahme die Millionenspende selbst bestätigt und angegeben, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen.
Auch interessant
WDR und NDR hatten berichtet, es handele sich um eine Sachspende: 6.395 Plakate sollten deutschlandweit aufgehängt werden und unabhängig von der offiziellen Wahlkampagne für die AfD werben. Die Plakate waren zu dem Zeitpunkt offenbar schon gedruckt.
AfD-Spende könnte gegen Parteiengesetz verstoßen
Nun aber will der Spiegel erfahren haben, dass Dingler lediglich als Strohmann diente. Tatsächlich habe er das Geld zuvor von dem Immobilien-Milliardär Henning Conle aus Duisburg erhalten. Das Bundeskriminalamt und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Österreich ermitteln wegen des Verdachts der Geldwäsche und der verdeckten Parteienfinanzierung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Parteiengesetz dürfen Parteien Spenden über 500 Euro von anonymen Spendern nicht annehmen. Ebenso ist die Annahme von Geldern verboten, bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt. In Anbetracht der Spendensumme droht der AfD eine Millionenstrafe, sollte sich der Verdacht erhärten.
lro