Achtung, Betrug: Finanzamt warnt vor gefälschten Steuerbescheiden | ABC-Z
Achtung, Betrug
Finanzamt warnt vor gefälschten Steuerbescheiden
13.12.2024, 10:28 Uhr
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Dem einen oder anderen wird mulmig, wenn er Post vom Finanzamt bekommt. Einem Brief von der Behörde sollte trotzdem immer die nötige Aufmerksamkeit zuteilwerden. Doch dieser Tage ist besonderes Misstrauen angebracht, denn Kriminelle treiben im Namen der Finanzverwaltung ihr Unwesen.
In verschiedenen Bundesländern ist eine neue Betrugsmasche bekannt geworden: Betrüger versenden auf dem Postweg gefälschte Steuerbescheide, in denen aufgefordert wird, Geldbeträge an eine dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auch wenn der Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind die entscheidenden Angaben zumeist falsch oder fehlen, wie die hessische Steuerverwaltung mitteilt.
Die Behörde rät deshalb eindringlich, bei Erhalt eines Steuerbescheides dessen Echtheit zu überprüfen. Hessens Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling warnt in der “Bild”-Zeitung: “Die gefälschten Steuerbescheide sind eine besorgniserregende Entwicklung, die zeigt, wie kreativ Betrüger geworden sind, wenn es darum geht, Menschen zu täuschen und sie um ihr Geld zu bringen.”
Daran erkennen Sie einen gefälschten Steuerbescheid
- Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem Vorjahr zum Vergleich heran.
- Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihre Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche IdNr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
- Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe “Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland” zum Beispiel ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
- Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler).
- Handelt es sich bei der angegebenen Bankverbindung um die Bankverbindung der Finanzkasse Ihres zuständigen Finanzamtes?
- Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des erhaltenen Steuerbescheids haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird zudem geraten, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Hinweis: Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden fällige Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da so Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.