Abschiebung: Gericht schließt Rückholung jesidischer Familie nach Deutschland aus | ABC-Z

In einem Eilverfahren hat das
Potsdamer Verwaltungsgericht es abgelehnt, eine in den
Irak abgeschobene jesidische Familie Deutschland zurückzuholen. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Das Gericht
sei weiter der Auffassung, dass den Antragsstellern keine Schutzrechte
zukommen und gehe nicht davon aus, dass die Abschiebung rechtswidrig
war. Nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) vom März 2023 sei die Familie ausreisepflichtig gewesen, urteilten die Richter in Potsdam.
Ausreisepflicht während Abschiebung aufgehoben
Die Familie
mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Lychen in der Uckermark
gewohnt. Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden, als das Verwaltungsgericht Potsdam die Ausreisepflicht
der Familie wegen eines Eilantrags aufgehoben hatte. Zu dem Zeitpunkt fand die Abschiebung jedoch bereits statt.
Dies spielte
nach Angaben des Gerichtssprechers für die aktuelle Entscheidung allerdings keine Rolle mehr, da die Familie zu dem Zeitpunkt bereits im Irak gewesen und die Abschiebung
vollstreckt worden sei.
Pro Asyl fordert Abschiebestopp von Jesiden in den Irak
Ende Juli hatte das Gericht ihre Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abgewiesen. Das Verwaltungsgericht gehe nicht davon aus, dass die Kläger eine “individuelle Verfolgung”
erlitten haben. Außerdem sah es keine beachtliche individuelle Bedrohung wie
Verfolgung durch die Terrormiliz “Islamischer Staat” und auch keine
hinreichenden Anhaltspunkte für eine aktuelle Gruppenverfolgung von Jesiden. Im Jahr 2023 hatte der Bundestag die IS-Verbrechen im
Jahr 2014 an den Jesiden als Völkermord anerkannt.
Politiker von SPD, Grünen und der Linken hatten die
Rückholung der Familie gefordert. Die
Hilfsorganisation Pro Asyl bezeichnete Deutschlands Abschiebepraxis als
unmenschlich und forderte einen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden aus
dem Irak.