Aber nur einmal: Bundesregierung will hoch verschuldeten Kommunen helfen | ABC-Z
Aber nur einmal
Bundesregierung will hoch verschuldeten Kommunen helfen
13.01.2025, 17:17 Uhr
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Viele deutsche Gemeinden sind hoch verschuldet. Ende 2023 standen sie mit insgesamt rund 31 Milliarden Euro in den Miesen. Im Finanzministerium ist jetzt eine Idee gereift, wie der Bund helfen kann. Dass der Plan aber noch in dieser Legislatur durchgeht, ist fraglich.
Die rot-grüne Bundesregierung strebt eine Grundgesetzänderung zur Linderung des kommunalen Altschuldenproblems an und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der sich noch in der Abstimmung mit den verschiedenen Ministerien befindet und in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, sieht eine einmalige Ausnahmeregelung vor.
Dadurch soll der Bund grundgesetzkonform in die Lage versetzt werden, maximal die Hälfte der Ende 2023 auf rund 31 Milliarden Euro bezifferten Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Deutschland zu übernehmen. Das Vorhaben einer Grundgesetzänderung benötigt im Bundestag und im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl Ende Februar ist diese ungewiss.
Zuerst hatte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) darüber berichtet. Der nordrhein-westfälische SPD-Landesvorsitzende Achim Post lobte gegenüber der Zeitung die Gesetzesinitiative. “Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine kommunale Altschuldenlösung kann ein historischer Wendepunkt in der Geschichte vieler überschuldeter Städte und Gemeinden werden”, sagte Post der WAZ.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass angesichts der Größenordnung der “übermäßigen” Verschuldung der Kommunen und des politischen Ziels gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland der Bund einen Beitrag zur Entschuldung der betroffenen Kommunen leisten soll und Hilfen bei den Altschulden nötig seien.
Länder sollen Neuverschuldung der Kommunen verhindern
“Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern. Daher sollen diese Kommunen durch eine einmalige Befreiung von den aufgelaufenen übermäßigen Liquiditätskrediten in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ohne die dauerhafte finanzielle Bürde der Schuldenlast erfüllen zu können”, heißt es in dem Referentenentwurf.
Länder, deren Kommunen die Altschuldenhilfen des Bundes in Anspruch nehmen wollten, müssten ihrerseits einen Beitrag zur Senkung der Schuldenlast leisten und die angemessene Finanzausstattung der Kommunen insgesamt gewährleisten. Auch sollen sie wirksame Maßnahmen gegen ein erneutes Anwachsen der Schulden vor allem in finanzschwachen Kommunen ergreifen, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Post verspricht sich laut Interview in der WAZ von dem Vorhaben, dass hoch verschuldete Kommunen endlich den finanziellen Spielraum erhalten, um in Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen zu investieren, anstatt jährlich Millionensummen für die Tilgung bestehender Kredite aufzubringen.