Ab 100.000 Euro: Einlagensicherung: Zwei Tipps für größere Vermögen | ABC-Z

Ab 100.000 Euro
Einlagensicherung: Zwei Tipps für größere Vermögen
05.05.2025, 10:02 Uhr
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Wenn eine Bank pleitegeht, ist nicht zuletzt bei der Kundschaft die Aufregung groß. Wichtig zu wissen: Die Einlagensicherung springt ein. Was sich dahinter verbirgt.
Kommt es in Deutschland zur Insolvenz einer Bank, ist das angelegte Geld der Kundschaft in der Regel nicht weg. Denn hierzulande sind mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Das bedeutet, Kunden erleiden bei einer Bankenpleite selbst keine Verluste, sofern ihr Guthaben auf den Sparkonten unter der Grenze liegt.
Wer über größere Geldbeträge verfügt, sollte diese daher auf mehrere Banken verteilen, wie Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt. Die Gelder sollten dann so aufgeteilt werden, dass auch mit den voraussichtlichen Zinsen der Betrag von 100.000 Euro grundsätzlich nicht überschritten wird.
Wie es mit Banken im Ausland aussieht
Übrigens: Die gesetzliche Einlagensicherung gibt es nicht nur in Deutschland. Sie gilt für den gesamten Euro-Raum. Darum müssen auch Sparerinnen und Sparer, die bei der Suche nach einer attraktiven Verzinsung auf Banken zum Beispiel in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden zurückgreifen, nicht unbedingt Angst um ihre Guthaben haben. “Allerdings stellt sich doch die Frage, ob das dann zuständige ausländische Sicherungssystem auch leisten kann beziehungsweise der jeweilige Staat als letzte Rettung einspringt”, so Hentschel.
Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollte man Geld daher bei Banken in finanzstarken Staaten anlegen. Diese erkennt man in Zinsportalen an den Bonitätsnoten, die Ratingagenturen vergeben. Unter AA oder Aa2 sollte die Note nicht liegen, so Hentschel.
Übrigens: Wertpapiere wie Aktien- oder Anleihenfonds/ETFs sind als Sondervermögen geschützt und wären im Falle der Pleite einer Bank vor dem Zugriff der Gläubiger sicher. Im Gegensatz zur einzelnen Aktie gilt eine einzelne Anleihe nicht als Sondervermögen und ist daher nicht gegen Insolvenz des Emittenten geschützt.