Berlin

Bundeswehr muss Auslandsreisen nicht mehr genehmigen | ABC-Z

Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt. Sie verpflichtete Männer, nach Vollendung des 17. Lebensjahres “eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen”. Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der “Auslandsregelung” in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz “ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen”.

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