Viele offene Fragen nach Einsatz an Ostern | ABC-Z

Nach den tödlichen Polizeischüssen in Saarbrücken bleiben immer noch viele Fragen offen. In der Nacht zum Ostersonntag erschoss die Polizei bei einer Verfolgungsjagd im Saarland einen 22-jährigen Autofahrer und verletzte einen 19 Jahre alten Beifahrer. Vor der Abgabe der Schüsse sei bei einem Wendeversuch des Autos eine Polizistin verletzt worden, hieß es zunächst von der Polizei. Seitdem werde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zu dem genauen Hergang des Vorfalls ermittelt. Am Dienstag könnten mehr Details und Informationen bekannt gegeben werden.
Tödliche Schüsse in Saarbrücken: Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt
Die Informationen aus den Ermittlungen würden zunächst zusammengetragen, aufbereitet und bis zum Dienstag daraufhin bewertet, „ob und inwieweit eine fundierte Auskunftserteilung auf gesicherter Grundlage tatsächlich und rechtlich bereits möglich ist“, hieß es. Entsprechende Anfragen hierzu würden gesammelt und gebündelt voraussichtlich am Dienstag im Laufe des Tages beantwortet.
Unklar ist beispielsweise, warum das Auto oder die Insassen kontrolliert werden sollten. Auch ist nicht bekannt, wie genau die Polizistin verletzt wurde und wie schwer der 19-Jährige verletzt ist – oder wer die Ermittlungen übernimmt.
Wie viele Polizistinnen und Polizisten geschossen haben, ist unklar. Auch, wie viele Schüsse insgesamt abgefeuert wurden, teilte die Staatsanwaltschaft bisher nicht mit.

Fall erinnert an Lorenz: 21-Jähriger wurde letztes Jahr an Ostern erschossen
Im vergangenen Jahr hatte die Polizei bundesweit im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.
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„Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz“, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.

Experte klärt auf: Dann würde Notwehr bestehen
Polizeiwissenschaftler Rafael Behr bezeichnete den Einsatz als absolute Ausnahme. „Diese Form von Schusswaffengebrauch, also flüchtenden Autos hinterher schießen, kommt in der Realität sehr selten vor.“ Solche Verfolgungsfahrten gehörten „zum absoluten Worst-Case-Szenario im Polizeidienst“. Sie setzen mitunter eine gewisse Dynamik in Gang, die im Nachhinein schwierig zu beurteilen sei, sagte Behr, der bis 2024 Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg war.
Behr sagte, dass eine Analyse des konkreten Falls wegen vieler fehlender Informationen und der laufenden Ermittlungen schwierig sei. Laut dem Experten würde es beispielsweise einen großen Unterschied machen, wenn das Auto auf einen zufahre und Notwehr bestehe – oder wenn das Auto wegfahre.
dpa/os





















