Wirtschaft
„Viele der Vertretungen sehen sich als Arbeitnehmer zweiter Klasse“ | ABC-Z

Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Befristungen: sachbezogener Befristung, wie bei bestimmten Projekten oder etwa bei Elternzeitvertretung, und nicht-sachbezogener Befristung, also ohne Grund. Der Ersatzbedarf wie Elternzeitvertretungen, ist der häufigste sachbezogene Betriebsgrund in der Privatwirtschaft. „Für Firmen sind Befristungen oft eine Art verlängerte Probezeit“, erläutert Stettes und ergänzt: „Zudem wollen sie erst mal schauen, wie sich die Auftragslage entwickelt – so können sie betriebsbedingte Kündigungen vermeiden, wenn es zu Schwächephasen kommt.“





















