Frühstück am Altar? Wie es mit Kirchenimmobilien in Bayern weitergehen könnte – Ebersberg | ABC-Z

Frühstück am Altar, ein Springbrunnen im Taufbecken, dazu der Soundtrack von der Kirchenorgel? Es gibt sicher Menschen, die sich das gut vorstellen können. Viele allerdings fänden es wohl recht seltsam, Räume zu nutzen, in denen die – freilich entwidmeten – Ausstattungsgegenstände von Kirchen noch vorhanden sind. Doch wenn das Inventar unter Denkmalschutz steht, könnte genau das passieren: dann nämlich, wenn Kirchenimmobilien zwar von Privatpersonen gekauft werden, aber gleichzeitig so erhalten werden müssen, als seien es immer noch Kirchen. Um so einen Fall geht es derzeit in Glonn (Landkreis Ebersberg), wo sich die Kirche eigentlich schon mit einem Kaufinteressenten einig wäre, der gern die frühere evangelische Christuskirche übernehmen würde.
Eigentlich. Denn auch wenn die Kirche bereits im Oktober entwidmet – also zu einem profanen Raum gemacht – wurde, ist unklar, ob der Kaufinteressent wirklich das machen darf, was er gerne machen würde, nämlich einerseits mit der Familie dort einziehen, andererseits einen Teil der Räume gewerblich nutzen. Denn seit Sommer 2025 steht die Kirche unter Denkmalschutz, und die Regeln, was mit denkmalgeschützten Gebäuden passieren darf, sind streng.

Im Fall der Glonner Kirche ist es sogar besonders kompliziert, denn der Denkmalschutz umfasst auch den Altar, das Taufbecken und die Kirchenorgel. Sie stammen aus der Bauzeit der im Mai 1969 geweihten Kirche, sind aber selbst in der Einschätzung von Pfarrer Edzard Everts, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Glonner Kirche gehört, „nichts Besonderes“. „Ausstattungsgegenstände wie diese gibt es hundertfach, deshalb war ich sehr verwundert, dass auch die Innenausstattung unter Denkmalschutz gestellt wurde“, sagt er.
Sein Wunsch ist es, die Kirche loszuwerden, und zwar an jemanden, bei dem das Gebäude in guten Händen ist. Aber will sich irgendwer ein Gebäude ans Bein binden, bei dem fast nichts verändert werden darf?

Momentan liegt der Ball bei der evangelischen Kirche, genauer gesagt, beim Verwaltungsverbund der Dekanate Bad Tölz, Rosenheim und Traunstein. Dieser muss einen Erlaubnisantrag für die Entnahme der Innenausstattung stellen. Selbst wenn die Antwort darauf positiv ist, wäre das aber erst der erste Schritt, denn dann ist immer noch zu klären, was sonst an dem Gebäudeensemble verändert werden darf. Insbesondere geht es natürlich um den Kirchenraum, dessen hohe Kuppel das Markenzeichen des Glonner Gebäudes ist. „Der Raumeindruck sollte erhalten werden“, findet Constanze Pasch von der Unteren Denkmalschutzbehörde, bei ihr liegt der Fall derzeit auf dem Tisch.
Weniger Gläubige, weniger Geld: Das hat Konsequenzen
Bis sie die Akte allerdings als erledigt abspeichern und der Kaufinteressent loslegen kann, könnte es noch eine Weile dauern – und das liegt nicht nur allein an der Komplexität des Glonner Falls. Denn es ist ja beileibe kein Einzelfall: In den kommenden Jahren werden Kirchenimmobilien den Markt überschwemmen.
Die evangelisch-lutherische Landeskirche reduziert die Mittel, die sie den Gemeinden für ihre Kirchen zur Verfügung stellt, massiv. Im Herbst 2025 umfasste der Immobilienbestand der Gemeinden 6000 Gebäude, davon 1774 Kirchengebäude und 271 Gemeindezentren mit Sakralraum. Bis 2035 gibt es nur noch für 50 Prozent davon Geld von der Landeskirche. Theoretisch könnten die Kirchengemeinden die übrigen Gebäude zwar behalten und ihren Erhalt aus eigenen Mitteln finanzieren, doch das Geld ist knapp und die Gläubigen werden immer weniger – warum also?
Ähnlich sieht es bei der katholischen Kirche aus. Auch in den 18 Dekanaten der Erzdiözese München und Freising sollen bis 2031 Entscheidungen darüber fallen, welche der etwa 3000 pastoralen Gebäude behalten werden sollen – und welche eben nicht. Die vielen Gebäude seien ein „Schatz, aber auch eine Last“, hat Amtschefin Stephanie Herrmann dazu einmal gesagt.
Deshalb wird man einen Weg finden müssen, wie man mit diesen teuren Schätzen künftig umgeht: Lässt man den neuen Eigentümern weitgehend freie Hand? Oder bleibt man streng – mit dem Risiko, dass die Immobilien möglicherweise dann von Käufern verschmäht werden? Mit diesen Fragen wird sich in den kommenden Monaten eine Arbeitsgruppe befassen, in der Fachleute des Landesamts für Denkmalpflege, des Kunstministeriums und der beiden großen Kirchen zusammenarbeiten. Eine erste Sitzung gab es nach Angaben einer Ministeriumssprecherin bereits Ende Februar, auch in den kommenden Monaten seien weitere Zusammenkünfte geplant, um das Thema von allen möglichen Seiten zu beleuchten, wie es heißt. Es handle sich um einen „fortwährenden Prozess“ – einen Endtermin hat man sich bisher nicht gesetzt.
Warum wählt man da nicht ein beispielhaftes Ensemble aus, das originalgetreu erhalten wird, und lässt dafür bei den anderen eine freie Umnutzung oder einen Abriss zu?
Pfarrer Edzard Everts
Auch der Landesdenkmalrat – ein Beratungsgremium für die bayerische Staatsregierung, das sich aus Politikern, Vertretern von Interessenverbänden, Kirchen sowie Kunst- und Architekturfachleuten zusammensetzt – wird zu einem späteren Zeitpunkt eingebunden. Er persönlich tendiere zwar grundsätzlich zu einem eher konservativen Kurs, sagt CSU-Politiker und Vorsitzender Robert Brannekämper, aber man wolle jetzt „auch nicht immer gleich die Bremse reinhauen“. Auch er selbst ist gespannt auf die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe, man müsse ihr aber Zeit geben für dieses komplizierte Thema.
Doch was bedeutet das für Entscheidungen wie die zur Glonner Kirche? Eine Sprecherin des Landesamts für Denkmalpflege unterstreicht, dass der Arbeitskreis die fachlichen Abläufe nicht
beeinflusst. Auch nach Angaben einer Sprecherin des Kunstministeriums gibt es keine Vorgaben aus ihrem Haus, die Entscheidung über aktuelle Vorhaben auf die lange Bank zu schieben, bis der Arbeitskreis zu einem Ergebnis gekommen ist.

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Der Ebersberger Pfarrer Edzard Everts würde für einen pragmatischen Kurs im Umgang mit den Kirchenimmobilien plädieren. Es sei ja ein Irrtum, wenn man denke, dass ein Gebäude dadurch gerettet sei, dass es unter Denkmalschutz stehe, sagt er. „Nichts ist dadurch gerettet! Es sind schon etliche Gebäude vor die Hunde gegangen, die unter Denkmalschutz standen.“ Allein deshalb, weil sich der Umbau und die Nachnutzung so kompliziert und teuer gestalteten. Gerade zur Entstehungszeit des Glonner Ensembles habe eine Handvoll renommierter Architekten viele sehr ähnliche Kirchenbauten errichtet, sagt Everts: „Warum wählt man da nicht ein beispielhaftes Ensemble aus, das originalgetreu erhalten wird, und lässt dafür bei den anderen eine freie Umnutzung oder einen Abriss zu?“


Allerdings: Immer wieder gibt es für Kirchenbauten, die scheinbar niemand wollte, dann im letzten Moment doch eine Rettung und eine gute neue Nutzung. So war es etwa bei der Lukaskirche in Kelheim, ein Werk des Architekten Olaf Andreas Gulbransson, die mit ihrem runden Kirchenraum und dem kegelförmigen Dach fast aussieht wie die große Schwester der Glonner Kirche. Der Architekt Rainer Wilhelm rettete das Bauwerk und vermietete es dann weiter. Zunächst waren in dem Gebäude Ferienwohnungen untergebracht, ältere Fotos zeigen noch, wie bequeme Sofas, Regale und ein großer Esstisch unter der Kuppel standen – direkt neben Altar und Ambo übrigens, vom Bett aus hatte man die Kirchenorgel im Blick.
Heute wird nur noch ein Teil des Ensembles als Ferienwohnung vermietet, im übrigen Teil wohnt die Familie der neuen Mieterin Brigitte Kloess, und das Kirchenschiff wird für Kurse und Seminare verwendet. Sie selbst hat das Mietangebot auf der Suche nach einer Wohnung bei den Kleinanzeigen entdeckt, erzählt sie: „Ich dachte mir, was ist das denn bitte?! Und dann habe ich es mir angeschaut und war magisch angezogen.“ Die Reaktion anderer Menschen auf die neue Nutzung sei zunächst unterschiedlich, je nachdem, welche Beziehung sie selbst zur Kirche hätten, „aber alle, die drin waren, sind begeistert“.





















