Frage aus dem Arbeitsrecht: Darf mein Chef mir den Mittelfinger zeigen? | ABC-Z

Frage aus dem ArbeitsrechtDarf mein Chef mir den Mittelfinger zeigen?
01.04.2026, 19:12 Uhr
Artikel anhören(03:25 min)
Mitarbeiter, die sich danebenbenehmen, spüren schnell Konsequenzen. Aber: Was, wenn der Chef zum Rüpel wird? Ein Arbeitsrechtsanwalt erklärt, was der Vorgesetzte darf – und was nicht.
Der Mittelfinger ist sicher nicht Teil einer gepflegten Kommunikation. Eine Beleidigung ist er aber auch nicht zwingend. “Zeigt mein Chef mir den Mittelfinger, kommt es stark auf den Kontext an”, weiß Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Also: “Zeigt mir mein Chef auf dem Bau, während wir uns über Fußball unterhalten, den Mittelfinger, kann das eine Bagatelle sein”, so der Experte. “Passiert das im Rahmen eines Meetings in gepflegter Atmosphäre, ist er womöglich eine Beleidigung.” Es ist also kompliziert. Denn: Jede Beleidigung ist kontextabhängig.
Arbeitgeber muss Sachverhalt klären
Der Rat deshalb: Fühlt sich ein Mitarbeiter schikaniert oder womöglich systematisch angefeindet, sollte er das ansprechen und im nächsten Schritt den Betriebsrat, Personalrat oder, sofern vorhanden, den Chef des Chefs aufsuchen. Der Arbeitgeber muss sich in jedem Fall mit der Klärung des Sachverhalts beschäftigen, wenn der betroffene Mitarbeiter sich an ihn wendet.
Um der Aussage Gewicht zu verleihen, ist es hilfreich, sich mit Kollegen auszutauschen. Häufig sind von solchen Anfeindungen mehrere Mitarbeiter betroffen, deren Wort gemeinsam mehr Gewicht hat.
Vergreift sich die Führungskraft gegenüber Mitarbeitenden hingegen im Ton, ist das nicht nur ein Zeichen schlechten Führungsstils – sondern verletze auch eine besondere Fürsorgepflicht. Angestellte müssen vom Arbeitgeber sowohl vor psychischen als auch physischen Gesundheitsschäden geschützt werden. Unsachliche Kritik oder Anschreien können eine erhöhte psychische Belastung darstellen.
Aber was können Arbeitnehmer tun? Als ersten Schritt sollte die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hingewiesen und gebeten werden, ihre Kritik künftig sachlich vorzutragen. Arbeitnehmer sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch mitbekommen hat. Solche Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis erleichtern.
Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehmer den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt.
Der Arbeitgeber wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken – um ihre Autorität nicht zu untergraben. Ein Arbeitnehmer muss also mit Schwierigkeiten rechnen, wenn er diesbezüglich etwas durchzusetzen versucht.
Übrigens: Unsachliche Kritik in Form von Beleidigungen ist laut dem Strafgesetzbuch sogar strafrechtlich relevant.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).





















